Fluggesellschaften modernisieren Richtlinien für Arbeitskleidung

Arbeitsvertrag: Nagellack, Tattoos, Röcke, Schmuck & Make-up für alle!

Tattoos und Piercing am Arbeitsplatz waren lange Zeit verpöhnt. Aber mit dem Wandel der Zeit öffnen sich immer mehr Arbeitgeber für "lockerere" Bestimmungen zur Arbeitskleidung. Die Arbeitskleidungsrichtlinien in den Arbeitsverträgen großer Airlines wurden kürzlich geändert, sodass viele Dinge keinen Kündigungsgrund mehr darstellen. Darunter Tattoos, Schmuck, Make-Up und Nagellack.

Veröffentlicht am: 16.11.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
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Piloten, Crewmitglieder und das Bodenpersonal von British Airways dürfen sich künftig optisch auch bei der Arbeit ausleben – zwar immer noch in Grenzen, aber in weitaus größerem Umfang als noch vor vielen Jahren. Die Fluggesellschaft hat eine neue Richtlinie zur Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter beschlossen. Welche Änderungen das im Speziellen sind, wird in diesem Beitrag erläutert.

Make-up, Dreitagebärte & Nagellack am Arbeitsplatz – Kündigungsgrund?

Bei British Airways nicht. Mitarbeiter von British Airways dürfen künftig unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität Make-up, Taschen, Frisuren, Schmuck & Nagellack bei der Arbeit tragen. Einschränkungen bestehen dahingehend, dass Schminke in minimalem Rahmen verwendet und Fingernägel möglichst nur einfarbig lackiert werden sollen.

Ebenfalls sei es den Mitarbeitern mit Bartwuchs bald gestattet mit einem Dreitagebart zur Arbeit zu erscheinen. Daneben dürfen alle Mitarbeiter sich ihre Haare zum Dutt binden, also auch Männer mit entsprechend langen Haaren. Mitarbeiter sollen laut eigener Aussage dazu animiert werden, mutig und sie selbst zu sein – auch auf der Arbeit. Die Regelungen zur Arbeitskleidung bleiben davon jedoch unberührt.

Kann falsche Arbeitskleidung ein Kündigungsgrund sein?

Kann ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Arbeitskleidung zur Kündigung führen? Ja – Grundsätzlich kann das Missachten des Dresscodes bzw. der Kleiderordnung dazu führen, dass ein Mitarbeiter gekündigt wird. Wenn der Arbeitgeber bestimmt, dass spezielle Arbeitskleidung getragen werden muss, hat der Arbeitnehmer dieser Pflicht nachzukommen.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Kleiderordnung innerhalb des Arbeitsvertrags geregelt ist. Arbeitskleidungsrichtlinien sind regelmäßig Teil des Arbeitsvertrages und müssen demnach befolgt werden. Andernfalls können vermehrte Verstöße einen Kündigungsgrund darstellen. Beim ersten Verstoß muss der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen.

Was dürfen Arbeitgeber zur Arbeitskleidung im Arbeitsvertrag vorschreiben?

Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, hat dieser gewisse Mitbestimmungsrechte, wenn es um Bekleidungsvorschriften im Arbeitsvertrag geht. Regelmäßig darf der Arbeitgeber jedoch folgende Dinge vorschreiben:

  1. Kleidung, die der Sicherheit des Arbeitnehmers dient: zB Arbeitsschuhe, Schutzbrille
  2. Arbeitsuniformen für ein einheitliches Erscheinungsbild bei großem Kundenkontakt
  3. In diesem Rahmen auch die Farbe der Unterwäsche (siehe Urteil LAG Köln – Az. 3 TaBV 15/10)
  4. Das Bedecken von Tätowierungen
  5. Uniformen, um die Funktion eines Mitarbeiters zu kennzeichnen, zB Polizei, Militär

Mitarbeiter dürfen Pronomen frei wählen & Männer Röcke tragen

British Airways ist nicht die erste Airline, die genderneutrale Vorschriften eingeführt hat. Die Fluggesellschaft Virgin Atlantic führte bereits Ende September eine entscheidende neue Regelung ein. Mitarbeiter dürfen dort unabhängig ihres biologischen Geschlechts ihre Arbeits-Uniform auswählen. Damit wurde die Vorschrift aufgehoben, welche Frauen zu einem Kostüm mit Bluse und Männer zu einer Hose mit Hemd zwang. So ist es möglich, dass Männer mit einem Rock auf der Arbeit erscheinen oder Frauen in Hemd, Krawatte und Hose.

Mitarbeiter und Passagiere haben außerdem die Möglichkeit bekommen, die Pronomen auf ihren Namensschildern frei zu wählen und damit selbst zu bestimmen, wie sie angesprochen werden möchten. Außerdem können Kunden bereits beim Online-Ticketkauf den Kaufprozess genderneutral durchlaufen.

Arbeitsvertrag erlaubt Tattoos & Piercings – on top: genderneutrale Uniform

Nachdem ein Mitarbeiter Alaska Airlines verklagte, weil dessen Dresscode-Richtlinien queere Menschen diskriminieren würden, gibt es auch dort genderneutrale Arbeitskleidung. Neben den klassischen Uniformen für Männer und Frauen soll es bald auch eine genderneutrale geben, damit Menschen, die sich keinem biologischen Geschlecht angehörig fühlen, nicht mehr zwischen männlicher und weiblicher Arbeitskleidung entscheiden müssen. Ebenfalls dürfen Mitarbeiter ihr präferiertes Pronomen angeben.

Lockerungen soll es ebenfalls im Hinblick auf Piercings und Tattoos am Arbeitsplatz geben. Gleiches soll für Frisuren, Schmuck und Make-up gelten. Mitarbeitern soll mehr Freiheit gelassen werden, wie sie sich präsentieren.

Arbeitgeber passen Arbeitskleidung der heutigen Zeit an

Diese „krassen“ Änderungen wären damals gar nicht zu denken gewesen. Eine gewaltige Entwicklung im Vergleich dazu, wie es noch bis vor 50 Jahren war… Damals störte bereits ein Ehering das Erscheinungsbild einer Flugbegleiterin. So war es Flugbegleiterinnen bis 1968 teilweise sogar untersagt, zu heiraten oder schwanger zu werden.

Die vermehrte öffentliche Kritik an Kündigungen wegen Tattoos, besonderen Frisuren oder den falschen Schuhen zeugt von einem sich wandelnden Empfinden der Gesellschaft. Dieses wird sicherlich auch in Zukunft vermehrt ihren Weg ins deutsche Arbeitsrecht finden und zu einer weitergehenden Liberalisierung der Vorschriften für das äußere Erscheinungsbild führen. Insgesamt ist das sicherlich begrüßenswert.