Künstliche Fortpflanzung im Familienrecht

Symposium für Europäisches Familienrecht

Veröffentlicht am: 30.09.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die künstliche Fortpflanzung wird zu einem immer bedeutenderen Element in der Familienplanung. Vom 2. bis 4. Oktober 2014 findet an der Universität Regensburg ein Symposium für Europäisches Familienrecht im Bereich der künstlichen Fortpflanzung statt. Im Fokus stehen die Möglichkeiten der europäischen Rechtsangleichung sowie der Reformbedarf im deutschen Familienrecht.

Von der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP wird Dr. Elisabeth Unger, Rechtsanwältin für Familienrecht in Hamburg, an der Tagung teilnehmen und die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Anwälten, Richtern und Rechtsgelehrten wahrnehmen.

Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Themen:

  • Künstliche Insemination
  • Eizellenspende
  • Embryonenspende
  • Ersatzmutterschaft (Leihmutterschaft)
  • Besonderheiten der Adoption bei künstlicher Fortpflanzung
  • Umgang mit Keimzellen Verstorbener
  • Recht auf Kenntnis der Abstammung bei künstlicher Zeugung
  • Internationales Privat- und Verfahrensrecht
  • Probleme der Vertragsgestaltung

Hintergrund

Gesellschaftliche Veränderungen und der medizinische Fortschritt scheinen bei der künstlichen Befruchtung Hand in Hand voranzuschreiten. Für die rechtlichen Grundlagen im Familienrecht gilt das leider nicht. Der Reformbedarf erscheint offensichtlich. Dies zeigt sich z.B. auf dem Gebiet der Leihmutterschaft wo die nationalen Beschränkungen immer mehr Ehepaare mit Kinderwunsch ins Ausland und in die Illegalität zwingen. Rechtsanwälte für Familienrecht sind bei der künstlichen Befruchtung sowohl Beratend als auch vertragsgestaltend tätig.