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Mehrwertsteuer - Mini-Reform für Imbissbuden

Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes

Veröffentlicht am: 03.09.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird für Imbissbuden eine einheitliche Regelung für die Mehrwertsteuer angestrebt. Künftig könnten dann Currywurst und Pommes unabhängig von der Frage, ob im Stehen oder am Tisch gegessen wird, mit dem ermäßigtem Steuersatz von 7 % besteuert werden. Vorangegangen sind dem Vorhaben Entscheidungen des Bundesfinanzhofes aus August 2012. Das Gericht hatte entschieden, dass der reduzierte Steuersatz für sogenannte Essenslieferungen nur dann gilt, wenn die Speisen aus der Hand und im Stehen gegessen würden. Dies sei aber auch dann der Fall, wenn der Verzehr von einfach oder ähnlich standardisiert zubereiteten Speisen an lediglich "behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen" wie z.B. Ablagebrettern erfolgen würde.

 

Hintergrund

Die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen bereitet in der Praxis oft Probleme und sorgt auch politisch nicht selten für Streit. So hatte z.B. der EuGH in Luxemburg vor einiger Zeit entschieden, dass Popcorn und Nachos in Kinos  als Lieferung zu verstehen seien und daher dem Steuersatz von 7 % unterliegen würden.