Rassismus als Kündigungsgrund

Gericht weist Kündigungsschutzklage ab

Veröffentlicht am: 12.12.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Gericht weist Kündigungsschutzklage ab

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters bei Daimler wegen eines Rassismus-Vorwurfes wurde vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nun als rechtmäßig bestätigt. Der Fall sorgte insbesondere wegen Ausschreitungen im Vorfeld der Verhandlung für Schlagzeilen.

Mitarbeiter verschickte rassistische Nachrichten

Trotz heftiger Proteste hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters bei Daimler bestätigt. Der 46-Jährige war mit einer Kündigungsschutzklage gegen seine Entlassung vorgegangen, nachdem Daimler ihn im Sommer 2018 wegen eines Rassismus-Vorwurfes fristlos gekündigt hatte. Der ehemalige Mitarbeiter hatte einem türkischen Kollegen islamfeindliche Bilder per WhatsApp geschickt. Nach Aussage seines Anwalts habe es sich dabei nicht um Beleidigungen gegenüber dem Kollegen gehandelt, sondern die gesendeten Botschaften seien als Satire zu verstehen.

Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht. Die Inhalte der per WhatsApp verschickten Nachrichten seien eine massive Beleidigung des Arbeitskollegen muslimischen Glaubens. Sie seien menschenverachtend und daher von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Nach Ansicht des Gerichtes begründen die verschickten Nachrichten einen zulässigen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung des Mitarbeiters. Auch alle weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen der Entlassung, wie etwa die Anhörung des Betriebsrates, seien erfüllt. Im Ergebnis bestätigten die Richter die Kündigung als rechtmäßig (Urteil v. 05.12.2019; Az.: 17 Sa 3/19).

Polizeiaufgebot und randalierende Demonstranten - Ausnahmezustand vor Arbeitsgericht

Besonders wegen Ausschreitungen im Vorfeld des Verfahrens war der Fall in die Schlagzeilen geraten. Der umstrittene Kündigungsgrund hatte zu einem Auflauf von Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude geführt. Ein Großaufgebot der Polizei musste Unterstützer des gekündigten Mitarbeiters von Gegendemonstranten fernhalten. Laut Angaben der Polizei wurden Einsatzkräfte mit Fahnenstangen attackiert; zwei Beamte sollen dabei verletzt worden sein.

Der klagende 46-Jährige konnte nur unter Polizeischutz in das Gerichtsgebäude gelangen, während alle weiteren Besucher beim Eingang kontrolliert wurden. Szenen, die man sonst nur von medienwirksamen Strafprozessen kennt, spielten sich vor dem Arbeitsgericht ab.

Unterstützer vermuten Komplott

Die Kündigung des Mitarbeiters hatte im Vorfeld der Verhandlung schon für mediale Aufmerksamkeit gesorgt, nachdem sich das „Zentrum Automobil“ öffentlich auf die Seite des gekündigten Mitarbeiters gestellt hatte. Die selbsternannte „alternative Gewerkschaft“ hatte ein Video veröffentlicht. Darin war die Rede von einem Komplott, dem der 46-Jährige zum Opfer gefallen sein soll. Der betroffene Kollege soll den ehemaligen Mitarbeiter selbst darum gebeten haben, ihm die Nachrichten zu schicken, um diese letztlich gezielt gegen ihn zu verwenden. Was dann folgt, ist die Theorie über einen Komplott bei dem nicht nur der türkische Kollege, sondern auch die IG Metall ihre Finger im Spiel haben sollen.

Diese Verschwörungstheorie ließ die Richter am Arbeitsgericht allerdings kalt. Auch Daimler selbst hat auf den Vorwurf reagiert und sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz ausgesprochen. Ola Källenius, Vorstandschef von Daimler, betonte, dass es „im Film aus Unternehmenssicht zu einer äußerst bedenklichen Verzerrung der Wahrnehmung zwischen Opfern und Tätern“ komme.  "Abwertende Äußerungen, diskriminierende Witze, Erniedrigungen oder rassistische Anfeindungen akzeptieren wir nicht", betonte Källenius.