Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht in Hamburg mit Boom bei Selbstanzeigen

634 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in 2013

Veröffentlicht am: 15.01.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Hamburg ist zwar nur ein kleiner Stadtstaat, bei der Steuerhinterziehung und den entsprechenden Selbstanzeigen läuft die Hansestadt jedoch vielen größeren Bundesländern den Rang ab. Dies gilt insbesondere auch für die daraus resultierenden Steuererstattungen. Das Hamburger Abendblatt berichtet von 634 Fällen von Selbstanzeigen in 2013.

Nicht ganz unschuldig dürfte Bayernpräsident Hoeneß am noch immer anhaltenden Boom zur Aufdeckung von Schwarzgeld, besonders in der Schweiz, sein. 150 Millionen Euro Kapitalerträge seien nachträglich angemeldet worden.

Viele Täter einer Steuerhinterziehung dürften auch Angst vor einer Verschlechterung der Rechtslage haben. Das geplante Abkommen bzgl. Schwarzgeld in der Schweiz ist gescheitert. Die große Koalition will nun die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärfen.Steuerhinterzieher sollen ihre Steuererklärungen künftig für die zurückliegenden zehn Jahre vollständig korrigieren müssen, wollen sie die Strafbefreiung der Selbstanzeige in Anspruch nehmen. Außerdem ist im Gespräch, die 50.000 Euro-Grenze für die schwere Steuerhinterziehung abzusenken. In jedem Fall dürften Verschärfungen des Steuerstrafrechts in der gegenwärtigen politischen Landschaft nicht unwahrscheinlich sein.

Hintergrund

Vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Jahre überrascht es, dass noch immer viele Steuerhinterzieher mit Schwarzgeld in der Schweiz und anderen Steueroasen, noch immer nicht den Weg der Selbstanzeige bestritten haben. Dass sich die Rahmenbedingungen im Steuerstrafrecht künftig wieder entspannen könnten, ist jedenfalls nicht in Sicht. Wer nichts unternimmt, nimmt wohl billigend in Kauf, die Probleme mit dem illegalen Vermögen auf seine Erben zu übertragen. Schwarzgeld in der Erbschaft ist eine besonders komplexe Belastung für die betroffenen Erben. Obwohl sie zu Lebzeiten des Erblassers keine Steuerstraftat begangen haben, drohen sie aufgrund der Erbschaft selbst in die Illegalität zu geraten. Gerade wenn Erbengemeinschaften betroffen sind, werden die gebotenen Anzeigepflichten der Erben nicht eingehalten, was zu strafrechtlichen Konsequenzen für alle Betroffenen führen kann. Auch für den Rechtsanwalt für Erbrecht und/oder Steuerstrafrecht sind diese Mandate mit großen Schwierigkeiten behaftet.