Red Bull unterliegt im Markenrechtsstreit

Keine Namensähnlichkeit zum britischen Gin-Hersteller Bullards

Der Energy-Drink Hersteller Red Bull fürchtete Verwechslungen aufgrund der Namensähnlichkeit zum britischen Gin-Hersteller Bullards. Vor Gericht blieben die Österreicher jedoch ohne Erfolg.

Veröffentlicht am: 03.11.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Lesedauer:

Bullards ist den Spirituose-Kennern vor allem für seinen Gin bekannt. Das britische 10-Mann-Unternehmen wurde bereits 1873 gegründet, damals noch als Bierhersteller und Importeur von Wein und Schnaps. Rund 150 Jahre später – 1984 – gründete der Österreicher Dietrich Mateschitz die Red Bull GmbH, bekannt für Ihre Energydrinks.

Red Bull fürchtet Verwechslungen

Obwohl Bullards keine Energydrinks herstellt, befürchtete Red Bull Verwechslungen aufgrund der Namensähnlichkeit von Red Bull und Bullards. Die Österreicher versuchten vor den britischen Behörden durchzusetzen, dass Bullards den Verzicht auf eine Reihe von Waren und Dienstleistungen erklären sollte. Insbesondere sollten die Briten keine Energydrinks anbieten und Events veranstalten dürfen.

David gegen Goliath - Bullards zeigte sich kämpferisch

Obwohl einige Leute ihm geraten hätten, den Aufforderungen nachzukommen, entschied sich Bullards-Vertreter Russel Evans dazu, sich dem österreichischen Energydrink-Riesen entgegenzustellen. Es hätte sich nicht richtig angefühlt, „dem Goliath einfach nachzugeben.“ Es sei vor allem lächerlich, dass Red Bull verlange, dass Bullards keine Events mehr machen dürfe. Und auch, wenn man selbst keine Energydrinks herstelle, wolle man Red Bull nicht das exklusive Recht hierzu einräumen.

Britische Behörden schmettern Anliegen der Österreicher ab

Dieser Argumentation schloss sich auch die britische Behörde für geistiges Eigentum (IPO) an und wies die Aufforderung von Red Bull zurück. Bullards sei keineswegs eine logische Markenerweiterung von Red Bull. Die behauptete Namensähnlichkeit und daraus resultierende Verwechslungsgefahr liege somit nicht vor.

Besonders erfreut über diese Entscheidung zeigte sich auch der Bullards-Anwalt Luke Portnow. Die Entscheidung bestätige „die bloße Tatsache, dass es keine angemessene Grundlage für die Feststellung einer mittelbaren Verwechslung darstellt, dass die beiden Marken ein gemeinsames Element aufweisen.“

Insgesamt kritisiert der Brite es als unfair, dass sich kleinere Unternehmen häufiger gegen markenrechtliche Klagen übermächtiger Konzerne wehren müssen. Bullards hätte die Verteidigung 30.000 Pfund (35.000 Euro) gekostet. Red Bull äußerte sich bislang nicht. Man halte es nicht für angebracht, sich zu einer solchen rechtlichen Angelegenheit zu äußern.