Internationaler Kampf gegen Steuerhinterziehung

Französische Behörden bekommen Schweizer Bankdaten

Veröffentlicht am: 03.09.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Französische Behörden bekommen Schweizer Bankdaten

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Wie ein Schweizer Gericht nun entschieden hat, dürfen Steuerbehörden in der Schweiz Kundendaten von rund 40.000 Bankkonten der UBS-Großbank an französische Steuerbehörden weiterleiten. Für die UBS bedeutet das Urteil einen herben Rückschlag. Für die internationale Bekämpfung von Steuerstraftaten dagegen ein wichtiger Schritt.

Deutsche Behörden liefern entscheidende Hinweise

Die Entscheidung ist ein positives Beispiel für die gute Zusammenarbeit europäischer Steuerbehörden im Kampf gegen Steuerhinterziehung über die Ländergrenzen hinweg. Dieses Mal kam der entscheidende Hinweis von deutschen Steuerbehörden. Diese hatten ihren französischen Kollegen eine Liste mit Kontonummern übergeben, bei denen der Verdacht bestand, dass Franzosen auf Konten in der Schweiz unversteuerte Gelder versteckten und Steuerhinterziehung hinsichtlich der Kapitalerträge vorliegt. Die französischen Behörden baten daraufhin die Schweizer Steuerbehörden um Amtshilfe. Diese sollten die entsprechenden Schweizer Kontodaten zur Verfügung stellen.

Als die Schweizer Behörden die Kundendaten an Frankreich herausgeben wollten, wehrte sich allerdings die Schweizer Großbank UBS gegen die Freigabe ihrer Kundendaten und klagte gegen die Herausgabepflicht der sensiblen Daten. Noch in der ersten Instanz konnte die Bank  mit ihrer Klage einen Erfolg erzielen. Nach Ansicht des Gerichtes hätten die französischen Steuerbehörden den Verdacht der Steuerhinterziehung nicht ausreichend begründet. Allein die Tatsache eines Kontos in der Schweiz sei hierfür nicht ausreichend.

Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne kippte jetzt in seiner Entscheidung vom 26.07.2019 das Urteil der Vorinstanz.

Bundesgericht bestätigt Pflicht zur Weitergabe

Das schweizerische Bundesgericht entschied, dass die Schweizer Behörden die Kontodaten an die französischen Kollegen weiterleiten dürften. Damit wird den französischen Kollegen nun ermöglicht, den Verdacht der Steuerhinterziehung weiter nachzugehen. Ein Erfolg für die innereuropäische Bekämpfung von Steuerkriminalität – und eine Niederlage für UBS.

Für die UBS bedeutet die Entscheidung ein herber Schlag und ein Vertrauensverlust gegenüber ihren Kunden. "Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis", teilte die UBS nach dem Urteil mit.
Die Entscheidung könnte dabei auch Signalwirkung für weitere ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft haben. In jeden Fall kann das Urteil aus Lausanne mit keinem Rechtsmittel mehr angefochten werden. 

UBS nicht zum ersten Mal im Fokus der Steuerbehörden

Dabei steht die Großbank nicht zum ersten Mal im Visier des Steuerstrafrechtes. Erst im Februar 2019 war die UBS in Frankreich wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern zu einer Geldstrafe von insgesamt 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Vorwürfe wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung und das illegale Anwerben  von Kunden standen damals im Raum. Nach Ansicht des zuständigen Gerichtes habe es sich um Vergehen von „außergewöhnlicher Schwere“ gehandelt.

UBS selbst hielt damals wie heute die erhobenen Vorwürfe für unbegründet. Die Bank hatte bereits vor dem Urteil mitgeteilt, die in Frankreich geforderten Beträge seien weder durch Beweise noch durch das Gesetz gerechtfertigt. UBS kündigte daher unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, gegen die Entscheidung vorzugehen.  Es wird damit wahrscheinlich nicht die letzte Entscheidung im Fall UBS bleiben.