Steuerhinterziehung? WM 2006 wird neu aufgerollt

Millionenzahlung überschattet Sommermärchen

Neues Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main beschäftigt sich mit einer dubiosen Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die deutschen Gerichten noch immer Rätsel aufgibt. Angeklagt sind drei ehemalige DFB-Funktionäre wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006.

Veröffentlicht am: 19.03.2024
Von: Anna-Maria Blömer
Qualifikation: Wissenschaftliche Mitarbeiterin in Hamburg
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Eine dubiose Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro beschäftigt deutsche Gerichte noch immer – Hintergründe konnten bis heute nicht geklärt werden.

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main soll nun in einem Gerichtsverfahren geklärt werden, ob die Geldsumme damals falsch deklariert worden ist und es sich um Steuerhinterziehung handelte (Az. 5/2 KLs 11/18).

Neues Verfahren vor dem LG Frankfurt am Main

Im Prozess gegen drei ehemalige DFB-Funktionäre wird wegen Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall ermittelt. Angeklagt sind die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (2004-2012) und Wolfgang Niersbach (2012-2015). Neben ihnen auch der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt. Neben den Ex-Funktionären ist auch der DFB selbst betroffen. Eines haben alle drei gemeinsam: Sie waren allesamt Beteiligte am Organisationskomitee der Fußball Weltmeisterschaft 2006.

Nachdem zuvor bereits ein Verfahren in der Schweiz aufgrund von Verjährung gescheitert ist, gab es in Deutschland 2022 schon ein Verfahren, das allerdings wegen „nicht behebbaren Verfahrenshindernissen“ eingestellt wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den diesbezüglichen Einstellungsbeschluss vergangenes Jahr aufgehoben.

Vorwurf: Einreichung von falschen Steuererklärungen

Der Vorwurf des Landgerichts Frankfurt lautet wie folgt: Die drei Angeklagten waren damals verantwortlich für die Einreichung von Steuerunterlagen. In diesem Rahmen sollen sie die Abgabe inhaltlich falscher Steuererklärungen veranlasst haben. Das soll der Grund dafür gewesen sein, dass Körperschaftsteuern, Gewerbesteuern und Umsatzsteuern zzgl. Solidaritätszuschlag für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden sind.

Auffällig war unter anderem eine Zahlung aus dem Frühjahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro. Diese war im Jahresabschluss als Betriebsausgabe für eine WM-Gala geltend gemacht. Tatsächlich sei sie aber für einen anderen Zweck verwendet worden. Die Zahlung hätte deshalb nicht steuermindernd verbucht werden dürfen.

Wahrheit bezüglich Steuererklärungen soll ans Licht kommen

Diesbezügliche Vorwürfe sind seitdem von den Betroffenen vehement zurückgewiesen worden. Zwanziger teilte unter anderem mit, dass er froh darüber sei, dass endlich die Wahrheit ans Tagelicht komme – eine Wahrheit, vor der er sich nach eigener Aussage nicht fürchten müsse.

Auch die Anwälte Niersbachs sind sich eines Freispruchs sicher. Schmidts Prozessvertreter sehen das ähnlich und beharren darauf, dass das Verfahren für sich genommen schon im Hinblick auf den gescheiterten Prozess in der Schweiz wegen des Verbots der Doppelbestrafung nicht rechtens sei. Darüber hinaus seien schon die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht erfüllt.

Wofür wurden die 6,7 Millionen Euro verwendet?

6,7 Millionen Euro wurden im April 2005 vom DFB über die FIFA an den französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus überwiesen – neue Erkenntnisse diesbezüglich werden nicht erwartet, zumal wichtige Zeugen mittlerweile bereits verstorben sind. Der Prozess soll sich ausschließlich um die Frage drehen, ob die Geldzahlung vom DFB in der Steuererklärung tatsächlich falsch verbucht worden ist.

Steuernachzahlungen iHv 22,5 Millionen Euro für DFB

2017 haben die Finanzbehörde dem DFB daraufhin rückwirkend für das Jahr 2006 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der DFB wurde daraufhin mit Steuernachzahlungen in Höhe von 22,5 Millionen Euro konfrontiert.

Eine Klage des DFB gegen diesen Steuerbescheid wurde ausgesetzt bis zum Abschluss des Steuerhinterziehungsverfahrens. Die Klage gegen den Steuerbescheid könnte nur dann erfolgreich sein, wenn für die drei Angeklagten Ex-DFB-Funktionäre ein Freispruch erwirkt wird.

Ob der Prozess bis zur Europameisterschaft im Juli beendet sein wird, bleibt abzuwarten.