Streit um den Kebab

KFC missachtet das Markenrecht?

Veröffentlicht am: 12.05.2026
Qualifikation: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Der Milliardenkonzern KFC sorgte kürzlich wegen eines möglichen Markenrechtsverstoßes für Aufmerksamkeit. Nun wurde der Streit mit einem Imbissbetreiber außergerichtlich beigelegt.

Eine starke Marke schafft nicht nur Wiedererkennungswert und Vertrauen, sondern prägt häufig auch die Identität eines Unternehmens. Umso wichtiger ist ein wirksamer Schutz durch die Eintragung der Marke. Wird diese von Dritten unberechtigt verwendet, kann sich der Markeninhaber rechtlich dagegen zur Wehr setzen. Dass das Markenrecht auch für internationale Großunternehmen gilt, zeigt nun ein aktueller Fall rund um Kentucky Fried Chicken (KFC), wobei ein größerer Rechtsstreit letztlich noch verhindert werden konnte.

KFC und Döner?

Seit dem 21.04.2026 bietet KFC in seinen deutschen Filialen einen sogenannten „Krispy Kebab“ an. Dabei handelt es sich um ein Fladenbrot mit Hähnchenfilet, das nur zeitlich begrenzt erhältlich sein soll. Problematisch ist jedoch, dass „Krispy Kebab“ kein neu entwickelter Produktname von KFC ist, sondern bereits als Marke einer Franchise-Kette aus Bielefeld eingetragen wurde.

Der Inhaber der Franchise-Kette sieht durch die Verwendung des Namens seine Markenrechte verletzt. Unter der Marke „Krispy Kebab“ betreibt er bundesweit Dönerimbisse und befürchtet unteranderem eine Verwechslungsgefahr bei Kunden. Durch die identische Bezeichnung könne der Eindruck entstehen, zwischen KFC und der Franchise-Kette bestehe eine geschäftliche Zusammenarbeit.

KFC Deutschland erklärte öffentlich, dass eine Markenrechtsverletzung nicht beabsichtigt gewesen sei. Der Produktname sei im Rahmen einer internationalen Produktentwicklung entstanden und werde zudem bereits in mehreren europäischen Märkten verwendet. Zunächst zeigte sich der Markeninhaber von dieser Erklärung jedoch wenig überzeugt. Eine Klage stand bereits im Raum.

Schauspieler statt Richter?

Zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird es nun offenbar doch nicht kommen. Vermittelt hat ausgerechnet der Schauspieler Kida Khodr Ramadan, bekannt aus der Serie „4 Blocks“. Er lud die Vertreter von KFC sowie den Franchise-Inhaber erst vor wenigen Wochen nach Berlin ein, um den Konflikt außergerichtlich beizulegen. Tatsächlich reichten sich die Streitparteien am Ende des Gesprächs die Hand.

Es wurde sich darauf geeinigt, dass der der „Krispy Kebab“ weiterhin im Sortiment von KFC verbleiben darf. Im Gegenzug erhalten Kunden in den Bielefelder KFC-Filialen beim Kauf des Produkts einen Gutschein für einen Döner bei den „Krispy Kebab“-Imbissen. Die Aktion ist auf 500 Gutscheine begrenzt. Ob darüber hinaus weitere finanzielle Vereinbarungen getroffen wurden, ist und soll nicht bekannt werden.

Daher bleibt leider auch die Frage ungeklärt, ob der Erfinder und Markeninhaber von „Krispy Kebab“ seine Rechte überhaupt vor Gericht hätte durchsetzen können. Denn nur weil eine Markeneintragung besteht, heißt dies noch nicht, dass diesbezüglich auch Ansprüche vor Gericht durchgesetzt werden können. Man kommt nicht umhin festzustellen, dass der Begriff „Krispy Kebab“ eine stark beschreibende Seite hat. Denn letztlich verweist er darauf, was der Kunde bestellt und erwirbt. Ein paniertes Stück Fleisch in einem getoasteten Brot. Rein beschreibende Begriffe sind markenrechtlichen Ansprüchen aber grundsätzlich nicht zugänglich und die deutschen Gerichte urteilen mit Blick auf den Markeninhaber bei solch beschreibenden Begriffen in letzter Zeit zunehmend zurückhaltend.

Lehre für Unternehmer

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig eine sorgfältige markenrechtliche Prüfung vor der Einführung neuer Produkte oder Produktnamen ist. Unternehmen sollten daher frühzeitig überprüfen lassen, ob bestehende Markenrechte Dritter betroffen sein könnten. Immer wieder bestätigt sich, dass das Markenrecht keine Frage der Unternehmensgröße oder des Umsatzes ist. Hätte eine markenrechtliche Klage des Franchise-Inhaber Erfolg gehabt, wären für KFC möglicherweise erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen entstanden. Solche Risiken lassen sich häufig nur durch eine professionelle Beratung im Markenrecht vermeiden.