Markenanmeldung - Markeneintragung

Informationen zur Marke und ihrer Anmeldung

Haben Sie in Ihrem Unternehmen ein neues Produkt entwickelt, das in den Markt eingeführt werden soll oder haben gerade ein Start-Up  gegründet ? Dann können Sie den Namen des Produktes oder den Namen der neuen Unternehmung als Marke schützen lassen.

Eine Marke ist ein Kennzeichen, welches Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Anbietern unterscheidet (sog. „ Herkunftsfunktion“ der Marke). Mit einer Markeneintragung heben Sie sich von Ihren Wettbewerbern ab und erhalten einen Wiedererkennungswert für Ihr Produkt. Hierneben schaffen Sie mit einer Markeneintragung die Voraussetzung für ein exklusives, wertvolles und positives Produktimage. Es lohnt sich also, eine Marke anzumelden – sprechen Sie uns an.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Anwaltliche Leistungen für die Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke

Wir begleiten Ihre Markenanmeldung mit unseren Spezialisten für Markenrecht vom ersten Schritt an. Auch nach der Anmeldung stehen wir Ihnen für den Schutz und die Pflege Ihrer Marke mit unserer Kompetenz zur Seite.

  1. Beratung über die Auswahl und Strategie der Anmeldung einer Marke
  2. Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke (Voraussetzung für die Unterscheidungskraft und die Eintragung der Marke)
  3. Markenrecherche beim DPMA (Deutschland) bzw. EUIPO (Europa) oder WIPO (internationale Registrierung), ob bestehende Marken der Markeneintragung entgegen stehen.
  4. Ermittlung des individuell auf Sie zugeschnittenen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  5. Formulierung und Versand der Markenanmeldung und Begleitung der Anmeldung Ihrer Marke bis zur Eintragung und dem Empfang Ihrer Markenurkunde

Wir bieten unseren Mandanten Markenschutz mit Recherche zu einem Pauschalpreis an. Fragen Sie uns einfach zu den Kosten bei uns und beim jeweiligen Markenamt.

Mögliche Probleme bei der Eintragung einer Marke

Die Anmeldung einer Marke steht nicht im Belieben des jeweiligen Antragstellers. Das DPMA prüft jede Anmeldung und lehnt die Eintragung ab, wenn sogenannte "absolute Schutzhindernisse" verletzt sind. Hierzu zählen:

  • fehlende Unterscheidungskraft der Marke
  • für die allgemeine Benutzung freizuhaltende sogenannte "beschreibende Angaben"
  • ersichtliche Irreführungsgefahr
  • in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
  • Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Das Markenamt prüft jedoch nicht, ob bereits identische oder verwechselbar ähnliche Marken bestehen. Aus diesem Grund sollte die mögliche Kollisionsgefahr Ihrer geplanten Marke vor der Markenanmeldung geprüft werden. Anderenfalls drohen Markenrechts-Abmahnungen (LINK) oder Widerspruchsverfahren vor dem Markenamt gegen Ihrer Marke.

Überwachung und Pflege der Marke nach der Eintragung

Da es nach der Eintragung Ihrer Marke zur Kollision mit prioritätsjüngeren Marken oder Kennzeichen von Dritten kommen kann, sollten Markeninhaber Ihre Marke regelmäßig und dauerhaft überwachen. Wir können dies gerne für Sie für eine pauschale Jahresgebühr übernehmen.

Ebenso bedarf Ihre Marke der weiteren Pflege. Angesichts des bestehenden Benutzungszwanges Ihrer Marke sollten Sie die beschreibende Verwendung Ihre Marke durch Dritte verhindern, damit Ihre eigene Marke nicht „verwässert“ wird und künftig löschungsreif wird, dass in dem Kennzeichen lediglich nur eine Gattungsangabe gesehen wird.

Nutzen Sie unsere Kompetenz zu diesen Aspekten für den optimalen Schutz Ihrer Marke.

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Markenanmeldung

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der Markenanmeldung ist zwar nicht zwingend erforderlich. Aufgrund der vorstehend aufgezeigten Gesichtspunkten, die vor einer Markenanmeldung bedacht werden sollten, ist dies jedoch äußerst sinnvoll.

Es gibt keinen Fachanwalt für Markenrecht. Thematisch gehört die Anmeldung einer Marke zum Kompetenzbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Dieser verfügt sowohl über Kenntnisse im Markenrecht als auch im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und anderen verwandten Rechtsgebieten. Wer die Bezeichnung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz führen will, muss der zuständigen Kammer der Rechtsanwälte nachweisen, dass er sowohl über besondere theoretische Kenntnisse - u.a. im Markenrecht - verfügt als auch über die entsprechende praktische Erfahrung durch Mandatsbearbeitung (z.B. Markeneintragungen bzw. Anmeldung von Wortmarken).

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