Streit um Markenrechte: OLG Düsseldorf fällt Urteil

Adidas & Nike streiten über Streifen-Designs

Im Markenrechtsstreit zwischen Nike und Adidas hat das OLG Düsseldorf ein Urteil gefällt. Welche Nike-Designs gegen Adidas Schutzrechte verstoßen und warum, lesen Sie hier.

Veröffentlicht am: 04.06.2024
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Wir berichteten Anfang Mai zum Streit um Markenrechte am Streifen-Design zwischen Adidas und Nike. Mittlerweile hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil gefällt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2024 – Az. I-20 U 120/23).

Konkret ging es darum, ob auch Nike Sporthosen mit Streifendesign vermarkten darf, oder ob dadurch die Markenrechte von Adidas verletzt würden. Wie das OLG Düsseldorf entschieden hat, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Markenrechtsverletzung durch Hosendesign?

Seinen Ursprung fand der Markenrechtsstreit unter anderem beim Sporthosen-Modell „LA Lakers Courtside Pants“ von Nike. Aus der Sicht von Adidas stellt das Design eine klare Markenrechtsverletzung dar, denn es zeigte an der seitlichen Hosennaht von der Hüfte bis zu den Knöcheln drei parallele Streifen – genau so, wie streng genommen das Markenzeichen von Adidas aussieht.

Eines von fünf Hosendesigns für den Verkauf in Deutschland verboten

Das sahen die Düsseldorfer Richter nun ähnlich und entschieden, dass Nike das genannte Hosendesign in Deutschland aufgrund der zu großen Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten Adidas nicht mehr verkaufen darf.

Das Unternehmen hatte jedoch nicht nur in Bezug auf das eine Design eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen, sondern ist noch gegen vier weitere Hosendesigns vorgegangen – diesbezüglich aber erfolglos. Den Richtern zufolge hätten diese Designs neben dem Streifen-Muster noch genügend Unterscheidungsmerkmale zum typischen Adidas-Design vorweisen können und dürfen von Nike weiterhin in Deutschland angeboten werden.

Damit entschied das OLG Düsseldorf nun anders, als es das Landgericht in der Vorinstanz noch getan hatte. Ersteres betonte, dass nicht jedwedes Streifen-Design auf Sporthosen aufgrund einer Verletzung von Markenrechten des Adidas-Unternehmens verboten seien.

Nike Logo neben den drei Streifen zu unscheinbar

Das nun in Deutschland verbotene Nike Hosendesign unterscheide sich von den anderen vier Designs dadurch, dass die Streifenelemente dem Adidas-Markenzeichen so ähnlich sahen, dass nach Auffassung der Richter die Streifen vom Käufer weniger als dekoratives Element aufgefasst würden, sondern als Produktkennzeichen. Auch das auf der Hose erkennbare Nike Logo ändere nichts an dieser Beurteilung, weil es aufgrund seiner Größe und Farbgebung zu unscheinbar sei.

Drei der übrigen Hosen seien mit einem größeren Nike Logo ausgestattet gewesen und zeigten anstelle von drei Streifen lediglich zwei parallele Streifen.

Die vierte Hose zeigt zwar auch drei Streifen an der Seitennaht, jedoch seien diese so dicht zueinander angeordnet, dass sie wie ein einheitliches „Zierband“ erscheinen würden und nicht mehr einzeln zur Geltung kämen. Den Richtern zufolge assoziiere der Verbraucher mit der Gestaltung nicht das typische Drei-Streifen-Design von Adidas.

Wo liegt die Grenze des Drei-Streifen-Markenschutzes?

Kernproblem des Markenrechtsstreits war die Frage, ab wann bei Verwendung eines Streifen-Designs durch Adidas‘ Konkurrenten die Grenze zur Markenrechtsverletzung überschritten ist. Im Grunde würden Verbraucher aufgrund der Bekanntheit der Adidas-Streifen selbst schnell beurteilen können, ob es sich bei einer Hose mit Streifen-Design um ein Kleidungsstück von Adidas handele oder nicht.

Das Europäische Gericht (EuG) hatte im Jahr 2019 zumindest entschieden, dass das bekannte Drei-Streifen-Design von Adidas nicht allen möglichen Formen und Ausführungen geschützt sei.