"umweltfreundlich" und "sozial"? Irreführende Werbung von Galeria Kaufhof

Werberechtliche Entscheidung des LG Köln

Veröffentlicht am: 05.04.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Werberechtliche Entscheidung des Landgerichts Köln

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Galeria Kaufhof darf in Zukunft ihre Produkte nicht mehr mit "besonders umweltfreundlich und/oder sozial verträglich hergestellt" bewerben, wenn für den Kunden diese Angaben nicht hinreichend erläutert werden. Ein Schlag gegen die grüne Werbeblase aber ein Sieg auf dem Weg zu mehr Transparenz für den Verbraucher.

Werbeaussage des grünen Labels zu unbestimmt

Galeria Kaufhof hatte sich mit ihrem eigenen Siegel auf dem Markt der „grünen Labels“ mit nachhaltig und umweltfreundlich hergestellten Waren etablieren wollen. Mit dem Symbol eines grünen Blattes mit der Aufschrift „Natürlich GALERIA“, wollte es der Konzern seinen Kunden erleichtern, „bewusst“ einzukaufen. Bei mit dem Siegel gekennzeichneten Produkten handele es sich nach Angaben des Konzerns um Produkte, die „besonders umweltfreundlich und/oder sozial verträglich hergestellt sind“.

Die klagende Verbraucherzentrale sah dagegen in der Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach müssten alle wesentlichen Informationen gegeben werden, damit ein Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen könne. Gerade dies sei bei den selbsternannten umweltfreundlichen Produkten von Galeria nicht der Fall. Für den Verbraucher werde nicht deutlich, was sich tatsächlich hinter „besonders umweltfreundlich und/oder sozial verträglich" verberge.

Das Problem mit dem Siegeldschungel

Die Kölner Richter untersagten Galeria Kaufhof für die Zukunft die Werbung mit den Begriffen „besonders umweltfreundlich und/oder sozial verträglich hergestellt“, wenn die Begriffe nicht erläutert werden.  Der Fall eines selbsternannten Maßstabes für die eigenen Produkte wie bei Galeria Kaufhof ist kein Einzelfall im Wettbewerbsrecht bzw. Werberecht. Wenn es darum geht, Verbraucher über die Vorteile der eigenen Produkte zu „informieren“ lassen sich Unternehmen einiges einfallen. Da möchte in Zeiten des thematisierten Klimawandels und der Müllverschmutzung der Meere gerne jeder auf der grünen Welle mitschwimmen.

Einzelhändler wie Galeria Kaufhof verdichten durch eigene Labels den bereits jetzt schon vorherrschenden Siegeldschungel für Verbraucher, so die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes. Viele fordern daher einheitliche gesetzliche Regelungen, denn letztlich verwirre die Vielzahlen der Symbole und Nachhaltigkeits-Labels den Verbraucher mehr, als dass er ihm einen Überblick über Herkunft und Herstellung von Waren und Produkten verschafft.

Verbindliche gesetzliche Kriterien gefordert

Ein Problem sei laut der Verbraucherzentrale vor allem, dass viele der verwendeten Wörter rechtlich nicht geschützt seien. Um Klarheit zu schaffen, fordert der Verband Kennzeichnungspflichten auf Grundlage wissenschaftlich fundierter und gesetzlich festgelegter Kriterien. Damit der Verbraucher also in Zukunft auf das, was ein Siegel vorweisen soll, auch wirklich vertrauen kann, müssten gesetzliche Mindestanforderungen her. Bislang kann nämlich jedes Unternehmen fast beliebige Labels schaffen, um sich oder seine Waren als besonders umweltfreundlich, sozial verträglich hergestellt oder sonst wie nachhaltig zu bezeichnen.

Würden verbindliche Kriterien dafür bestehen, was wirklich unter „sozial“ und „ökologisch“ verantwortungsvollen Produkten zu verstehen sei, dann würden auch die Konzerne wahrscheinlich mehr Energie darauf verwenden, sich tatsächlich mit der Produktion und Herkunft ihrer Produkte zu beschäftigen und weniger mit der Frage, wie sie ihre Produkte als besonders umweltfreundlich vermarkten können.

Einen Überblick über die Abmahngefahr wegen irreführende Werbung im Wettbewerbsrecht finden Sie hier: Irreführende Werbung.