Vermögenssteuer verfassungswidrig?

Rechtsgutachten der Universität Mainz sieht Steuerpläne der Grünen kritisch.

Veröffentlicht am: 02.05.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) beauftragtes Gutachten von Hanno von der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz attestiert einer im Gespräch stehenden Vermögensabgabe bzw. Vermögenssteuer, nicht im Einklang mit der Verfassung zu stehen. Dies gelt jedenfalls für eine solche Vermögenssteuer, die tatsächlich in die Vermögenssubstanz eingreife. Würde man eine solche Steuer als Ertragssteuer verstehen, wäre sie laut Kube unverhältnismäßig, weil schon eine 1-prozentige Vermögenssteuer zu einer effektiven Ertragsteuerbelastung von bis zu 100 Prozent führen würde. In jedem Fall könnte es somit zu Substanzverlusten kommen, die aufgrund des verfassungsmäßig geschützten Eigentumsrechts rechtswidrig sei. Hinzu kämen Schwierigkeiten bei der Bewertung. Eine Abgabe erteilt Kube auch der von den Grünen geforderten Vermögensabgabe.

Bundesverfassungsgericht kippte 1995 die damalige Vermögenssteuer

Das Bundesverfassungsgericht kippte mit einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 die damalige Vermögenssteuer. Grund war die Tatsache, dass Grundvermögen anders bewertet wurde als sonstiges Vermögen, worin ein Widerspruch zum grundgesetzlichen Gleichheitsgebot gesehen wurde. Ein ähnliches Problem zeigte sich später bei der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer, wo ebenfalls das Bundesverfassungsgericht eingriff. Die Vermögenssteuer wurde jedenfalls in Deutschland nach dem Votum des obersten Gerichts abgeschafft. Da das Verfassungsgericht jedoch kein grundsätzliches Urteil gegen die Vermögenssteuer fällte, sondern lediglich eine Gleichbehandlung verschiedener Vermögensarten anmahnte, wird auf politischer Ebene seitdem und in letzter Zeit verstärkt eine Neuauflage der Vermögenssteuer in Erwägung gezogen.

Auch SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück wünscht sich eine Vermögenssteuer, hat jedoch den deutschen Mittelständlern bereits zugesichert, bei ihren Unternehmen nicht in die Substanz eingreifen zu wollen.

Als größte Profiteure einer möglichen Einführung einer Vermögenssteuer dürften aber wohl Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht sein, da die Einführung neuer Steuern stets mit erhöhtem Beratungsbedarf verbunden ist und gerade bei der Vermögenssteuer - ähnlich wie bei der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer - Probleme und Konflikte mit den Steuerbehörden bei der Bewerung des Vermögens wahrscheinlich sind.