Wer sind die Lamborghini-Erben?
Streit um die Vaterschaft
Erfolgreiche Unternehmerfamilien haben eine große Anziehungskraft. Wer wäre nicht gerne ein Abkömmling der Familie Lamborghini?
Die Sportwagen der Marke Lamborghini gehören heute zur Volkswagen-Familie. Wer zur Familie des Gründers Ferruccio Lamborghini gehört, ist nicht so klar. Sein Sohn Tonino Lamborghini, auch schon 78 Jahre, hat offiziell fünf Kinder. Nun behauptet eine Frau, ebenfalls eine Tochter von Tonino zu sein. Es geht um einen Vaterschaftstest und ein lukratives Erbe.
Abstammung dank DNA-Test?
Dabei handelt es sich um die 37-jährige Flavia Borzone aus Neapel. Sie hält sich für die Tochter von Tonino Lamborghini. Ihre Mutter hätte den Unternehmer kennengelernt als sie 17 Jahre alt war und sei später von ihm schwanger geworden. In einem Verleumdungsprozess gab es unter anderem die Zeugenaussage einer mütterlichen Tante von Frau Borzone, die aussagte, dass Tonino Lamborhini immer gewusst habe, dass Flavia seine Tochter sei. Der Unternehmer habe ihr auch angeboten, sie mit Geld zu unterstützen. Im weiteren Verfahren wurde ein Vaterschaftstest eingebracht, der die Verwandtschaft von Borzone mit einer Tochter von Tonino beweisen sollte. Der Test wurde heimlich mittels eines gesammelten weggeworfenen Strohhalms vorgenommen. Der Lamborghini-Erbe bestritt jede Verwandtschaft.
Die Rechtslage zum heimlichen Vaterschaftstest in Deutschland
Wie der Presse zu entnehmen ist, soll nun ein Gericht in Italien die Vaterschaft klären. Wie das italienische Recht diesbezüglich aufgestellt ist, wissen wir nicht. Nach deutschem Familienrecht darf ein DNA-Test zur Feststellung der Vaterschaft nur mit Einwilligung des Betroffenen bzw. auf gerichtliche Anordnung erfolgen. Heimliche Tests - da sind sich die Gelehrten und Gerichte einig - verletzen das Persönlichkeitsrecht des vermeintlichen Vaters. Verweigert dieser seine vorherige Zustimmung, kann diese aber durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. Die Voraussetzungen dafür sind in § 1598a Absatz 2 BGB geregelt.
§ 1598a BGB | Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung.
(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.
(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.
(3) …
An der Frage der Vaterschaft hängt natürlich vor allem die Erbfolge. Auch im italienischen Erbrecht gehören alle Kinder stets auch zu den gesetzlichen Erben und haben im Falle der Enterbung nicht nur ein Pflichtteilsrecht (wie in Deutschland), sondern ein sogenanntes Noterbrecht.
Ob am Ende fünf oder sechs Kinder zu den gesetzlichen Lamborghini-Erben gehören, bleibt rechtlich spannend. Glücklicherweise ist der Nachlass offenbar groß genug, dass es darauf insgesamt wohl aber nicht ankommt. Italienische Medien berichten von einem Milliardenvermögen.
Video: Klärung der Vaterschaft
Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, welche Rechtsfolgen an der Vaterschaft hängen und wie diese im Streitfall festgestellt wird.