Mediation im Erbrecht - Fragen und Antworten
Wer darf als Mediator tätig werden?
Mediator ist keine geschützte Berufsbezeichnung, so dass sich grundsätzlich jeder – unabhängig von seiner Ausbildung oder Qualifikation – Mediator nennen darf. Jedoch sieht das anwaltliche Berufsrecht vor, dass ein Rechtsanwalt sich nur dann als Mediator bezeichnen darf, wenn er durch geeignete Ausbildung hinreichende Kenntnisse des Mediationsverfahrens nachweisen kann (§ 7a BRAO). Die Standards werden von den zuständigen Rechtsanwaltskammern festgesetzt.
Was kostet ein Mediationsverfahren?
Die meisten Mediatoren rechnen Ihre Dienste auf der Grundlage eines Zeithonorars ab und verlangen Stundensätze zwischen 100 und 400 Euro (zzgl. USt). Der Gesamtaufwand des Verfahrens beträgt typischerweise zwischen 8 und 20 Stunden. Die Kosten werden je nach Absprache zwischen den Parteien aufgeteilt. Damit ist die Mediation in vielen Fällen nicht nur deutlich schneller und nachhaltiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern auch günstiger.
Bietet ROSE & PARTNER Mediation an?
Viele unserer Erbrechtsexperten und Fachanwälte anderer Disziplinen haben eine anerkannte Mediatorenausbildung. Wir bieten allerdings selbst keine Mediationsverfahren an. Aufgrund unseres Know Hows und Aufgeschlossenheit für alternatives Konfliktmanagement begleiten wir Sie aber gerne anwaltlich bei Ihrem Mediationsverfahren oder bemühen uns auf Wunsch unserer Mandanten um eine Mediation.