Vollmacht bei Demenz

Keine Verurteilung im Fall Assauer?

Veröffentlicht am: 10.09.2026
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Das Wichtigste in Kürze

Der Fall um den möglichen Vollmachtsmissbrauch des verstorbenen demenzkranken Fußballmanagers Rudi Assauer geht weiter. Nachdem das Landgericht die Anklage abgelehnt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

Rudi Assauer sorgte zu Lebzeiten als Manager des FC Schalke oft für Schlagzeilen. Und auch nach seinem Versterben 2019 scheint seine Medienpräsenz nach wie vor ungebrochen. Grund ist der Streit um sein Vermögen. Bereits 2022 hatte ein Gericht sein Testament wegen fehlender Testierfähigkeit für ungültig erklärt, da Assauer bei der Errichtung bereits länger an Demenz erkrankt war. Doch bereits vor dem Erbfall gab es wirtschaftliche Entwicklungen, die letztlich die Staatsanwaltschaft Essen auf den Plan rief.

Staatsanwaltschaft will Anklage wegen Betrugs

Der strafrechtliche Vorwurf richtet sich gegen die Tochter Assauers und zwei weitere Beteiligte. Sie hatten Immobilienverkäufe getätigt und dabei eine Generalvollmacht Assauers genutzt haben. Laut Staatsanwaltschaft lag darin ein banden- und gewerbsmäßiger Betrug, da die Beschuldigten wirtschaftlich davon profitiert und gewusst hätten, dass die Vollmacht aufgrund der Demenzerkrankung mangels Geschäftsfähigkeit nicht gültig war. 

Das Landgericht Essen lehnte nun aber vor einigen Tagen die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Es sah keinen hinreichenden Tatverdacht für die Vorwürfe. Kurz darauf berichtete der WDR, dass die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt hat.

Video: Testierfähigkeit trotz Demenz?

Rechtsanwalt Bernfried Rose gibt einen Überblick über die Gültigkeit von Testamenten bei Erblassern, die an Demenz erkrankt sind. 

Die vielen Facetten der Erbschleicherei

Der Fall Assauer zeigt, wie vielfältig die rechtlichen Themen sind, wenn der Vorwurf der Erbschleicherei im Raum steht. Zivilrechtlich geht es dann um die Gültigkeit von Testamenten und Vollmachten sowie um Schadensersatzforderungen, Erbscheine etc. Daneben gibt es die strafrechtliche Dimension mit Delikten wie Betrug oder Urkundenfälschung. 

Dem Erbfall vorgelagert sind häufig umstrittene Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Vollmachten spielen dabei oft eine entscheidende Rolle. Nicht immer sind die (vermeintlich) geschädigten dabei testier- bzw. geschäftsunfähig. Häufig besteht der Vorwurf auch darin, dass durch Täuschungen oder Drohungen unzulässig auf den Willen vermögender Personen eingewirkt wurde. 

Video Erbschleicher

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, wann die Grenzen zur Erbschleicherei überschritten werden und wie Betroffene sich schützen können.