AfD-Erbschaft ungültig?

Reiner Strangfeld möglicherweise testierunfähig

In welcher geistigen Verfassung muss man sein, um der AfD wirksam sein gesamtes Vermögen zu vererben?

Veröffentlicht am: 09.01.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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"Aggressive Durchbrüche mit Wahnerleben und Größenfantasien... paranoide und narzisstische Persönlichkeitsstörung.... eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung... hochgradig denkgestört... nicht in der Lage zu einer adäquaten Realitätskontrolle“. Diese Zitate stammen nicht aus dem dem Verfassungschutzbericht über die AfD, sondern aus den Krankenakten ihres Anhängers, der die Partei per Testament um ca. 10 Millionen reicher machte.

Aus Klospülungen Gold gemacht

Bei dem Erblasser handelt es sich um den Ingenieur Reiner Strangfeld aus Niedersachsen. Der hatte einst mit der Patenten auf WC-Spülungen ein Vermögen verdient. Das bestand bei seinem Versterben unter anderem aus Goldbarren und Goldmünzen und fiel der AfD in den Schoß, da diese testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt wurde. Ein historisches Erbe - nie zuvor floss einer Partei in Deutschland ein vergleichbares Vermögen von Todes wegen zu.

Testament ungültig wegen Testierunfähigkeit?

Aktuell berichten aber unter anderem SPIEGEL und WELT darüber, dass es zweifel an der Wirksamkeit von Strangfeld gibt. Es geht um seine Testierfähigkeit. Diese setzt gemäß § 2229 BGB voraus, dass der Erblasser bei der Errichtung des Testaments nicht "wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln."

AfD-Anhänger zu sein, bedeutet natürlich nicht automatisch, dass man geistesgestört ist. Manche Unterstützter sind schlicht rechtsradikal oder hängen einer staatskritischen Verschwörungstheorie an (und tauschen daher ihre Euros gegen Goldbarren...).

Bei Strangfeld gibt es aber psychiatrische Gutachten, die eine Testierunfähigkeit zumindest nahelegen. Außerdem wurde er wohl zu Lebzeiten zweimal zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert.

So läuft der Streit um die Testierfähigkeit vor Gericht ab

Die Frage der Testierfähigkeit taucht regelmäßig im Rahmen des Erbscheinsverfahrens beim Nachlassgericht auf. Man kann vermuten, dass die AfD - gestützt auf das Testament - einen Erbschein beantragt hatte, der sie als Alleinerbin ausweist. Hiergegen wendeten sich entweder Angehörige von Strangfeld, die ohne das Testament als gesetzliche Erb zum Zuge gekommen wären oder aber Personen, die in früheren Testamenten berücksichtigt wurden.

Die Hürden für den Nachweis der Testierunfähigkeit sind in der Praxis hoch. Grundsätzlich darf das Nachlassgericht unterstellen, dass der Erblasser geistig in der Lage war zu testieren. Häufig scheitert der Beweis der Testierunfähigkeit daran, dass psychiatrische Gutachten erst nach dem Versterben aus Unterlagen und Zeugenberichten angefertigt werden. Im Fall von Strangfeld, der sich im Jahr 2018 das Leben nahm, gibt es jedoch Gutachten von Fachärzten, die ihn zu Lebzeiten untersucht haben. Daher darf der Ausgang des Erbstreits mit Spannung erwartet werden.