Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft durch leiblichen Vater

BVerfG stärkt die Rechte der biologischen Väter

Biologische Väter wollen häufig auch Verantwortung für ihr Kind übernehmen, wenn sie nicht mehr mit der Mutter zusammen sind. Das will das Bundesverfassungsgericht erleichtern. Die Bundesregierung ist bereits aktiv geworden.

Veröffentlicht am: 10.04.2024
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Während die Feststellung der Mutterschaft bei Kindern regelmäßig unproblematisch ist (mal abgesehen von Leihmutterschaften und Eizellenspenden im Ausland), kommt es bei der Frage der Vaterschaft durchaus häufig zum Streit. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung die Rechte leiblicher Väter gestärkt und für sie die Möglichkeit gefordert, die Vaterschaft eines Mannes anzufechten, der rechtlicher Vater des Kindes ist (BVerfG, Urteil vom 9. April 2024, 1 BvR 2017/21).

"Austausch" des Vaters durch die Mutter nach der Geburt

Geklagt hatte in Karlsruhe ein Mann aus Sachsen-Anhalt, der in der bisherigen Rechtslage zur Vaterschaftsanfechtung sein Elterngrundrecht verletzt sah. Der Mann hatte mit seiner damaligen Partnerin einen heute dreijährigen Sohn bekommen und nach der Geburt einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gestellt, der aber daran scheiterte, dass die Mutter des Kindes ihren neuen Lebensgefährten als Vater hat eintragen lassen. Die Anfechtung dieser Vaterschaft durch den leiblichen Vater blieb erfolglos. Das OLG Naumburg, bei dem der Fall gelandet war, berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach ist das Recht des biologischen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft ausnahmslos ausgeschlossen, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Das wird unterstellt, wenn der Mann und die Mutter des Kindes verheiratet sind oder der Mann mit dem Kind längere Zeit in einer häuslichen Gemeinschaft zusammengelebt hat. Und genau das wurde hier vom Gericht angenommen.

Verletzung des Grundrechts auf Elternschaft

Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde des leiblichen Vaters hatte Erfolg. Das BVerfG hob den Beschluss des OLG auf und mahnte eine gesetzliche Neuregelung dieses Aspekts der Vaterschaft an. Wie der klagende Vater sahen die Richter in Karlsruhe dessen Elterngrundrecht verletzt. Das Urteil kommt nicht überraschend und tatsächlich hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann bereits vor der Entscheidung angekündigt, das Abstammungsrecht entsprechen zu ändern. Dabei soll die Rechtsposition derjenigen leiblichen Väter gestärkt werden, die tatsächlich auch Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen. Dabei ist die Rede von einer "Sperrwirkung" eines Feststellungsverfahrens. Die sorgt dafür, dass kein anderer Mann die Vaterschaft des Kindes anerkennen kann, solange ein gerichtliches Verfahren läuft, in dem es um die Feststellung einer Vaterschaft durch einen anderen Mann geht.

Sowohl das Urteil des BVerfG als auch die Gesetzesinitiative der Ampel-Koalition erhalten bisher von Fachanwälten für Familienrecht überwiegend positives Feedback, da die bisherige Rechtslage von der Mehrzahl der Mandanten als ungerecht empfunden wird.