"Black Friday" ist keine Marke

DPMA entscheidet im Markenrechtsstreit

Veröffentlicht am: 10.04.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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DPMA entscheidet im Markenrechtsstreit

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Löschung der Wortmarke „Black Friday“ beschlossen. Vorerst ein herber Schlag für den chinesischen Inhaber der Marke, der bereits Abmahnungen an Einzelhändler und Onlineshops wegen Markenrechtsverletzung auf den Weg gebracht hatte.

Der Shopping-Wahnsinn hat einen Namen – Black-Friday

Im November vergangenen Jahres gab es einen Tag an dem Internetshops vor lauter kauffreudiger Kundschaft zusammengebrochen waren und sich Einzelhändler in den Innenstädten über lange Schlangen an den Kassen freuten. Zustände, die sonst nur in der Vorweihnachtszeit bekannt sind. Was war der Auslöser für diesen Ausnahmezustand? Ein weiterer Verkaufsgarant aus den USA, den nun auch Deutschland erreicht hatte – der „Black Friday“. In den USA ist der Sonderverkaufstag schon lange einer der gewinnbringendsten Tage im Jahr. Der „schwarzen Freitag“ nach Thanksgiving gilt als Startschuss in ein traditionelles Familienwochenende und in die Vorweihnachtszeit.

Nun war es auch in Deutschland endlich so weit und Einzelhändler und Internet-Portale haben ihre Kunden mit saftigen Rabattaktionen in ihre Läden und virtuellen Verkaufshallen gelockt. Was die meisten nicht wussten. Seit Oktober 2016 ist ein Unternehmen aus China Inhaberin der im Jahr 2013 eingetragenen Wortmarke „Black Friday“. Dieses Unternehmen hatte aufgrund der eigenen Markeneintragung nun unmittelbar damit begonnen, Händler und Onlineshops abzumahnen, die mit dem Begriff im Rahmen ihrer Rabattaktionen geworben hatten.

Löschung wegen fehlender Unterscheidungskraft

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat dem Markenrechtsstreit um den Black-Friday-Wahnsinn nun erst einmal einen Riegel vorgeschoben und die Löschung der Wortmarke beschlossen. Wie der Betreiber der Internetseite „Black-Friday.de“ am 05.04.2018 mittteilte, sei die Behörde damit einem Antrag des Onlineportals und weiteren Parteien nachgekommen. Nach Auffassung des DPMA hätte die Marke niemals eingetragen werden dürfen. Der Begriff „Black Friday“ werde lediglich als Hinweis auf ein einmal im Jahr stattfindende Rabatt- und Angebotsaktion von insbesondere Online-Shops wahrgenommen. Nach Auffassung des DPMA fehle der Bezeichnung „Black-Friday“ als Marke allerdings jegliche Unterscheidungskraft und könne daher nicht unter dem Schutz des Markenrechtes stehen. Die Folge ist daher die Löschung der Wortmarke.

Reaktion des chinesischen Markeninhabers noch offen

Nun bleibt allerdings abzuwarten, wie der Markeninhaber aus China die Löschung seiner Wortmarke aufnehmen wird. Gegen den Beschluss des DPMA hat der Markeninhaber in jeden Fall die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundespatentgericht einzulegen. Die Antragssteller haben schon angekündigt, dass sie mit diesem Schritt rechnen. Es bleibt also abzuwarten, welches Ende der Streit um das Markenrecht in Sachen „Black Friday“ nehmen wird.