Commercial Courts abgelehnt!

Wie geht es nun weiter?

Der Gesetzesentwurf zur Einführung von Commercial Courts in Deutschland wurde abgelehnt.

Veröffentlicht am: 27.04.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Lesedauer:

Seit Monaten erwarten deutsche, aber vor allem ausländische und englischsprachige Unternehmen die viel angekündigte Reform zur Einführung der sog. Commercial Courts in Deutschland. Nun wurde ein Gesetzesentwurf dazu abgelehnt - was bedeutet das und wie geht es weiter?

Hintergrund des Gesetzentwurfs: Was sind Commercial Courts?

Zuerst mal für alle, die die aktuelle Diskussion nicht so gebannt verfolgt haben wie wir Juristen: Die Bundesregierung hat jüngst einen Gesetzentwurf zu Commercial Courts eingebracht, um spezialisierte Handelsgerichte einzuführen, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen und internationalen Handelsstreitigkeiten zugeschnitten sind.

Dieser Entwurf des Bundesrates ist nun vom Rechtsausschuss des Bundestages abgelehnt worden - unter Verweis auf diverse Kritikpunkte und einen zuvor veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums.

Was waren die Ziele des Gesetzentwurfs?

Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, Commercial Courts als spezialisierte Gerichte für Handelssachen einzuführen. Diese Gerichte sollten sich auf komplexe Handelsstreitigkeiten spezialisieren und Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihre Streitigkeiten vor einem spezialisierten Richter zu verhandeln, der über tiefgreifendes Wissen im Handelsrecht verfügt. Gerichtsverhandlungen sollten danach auch auf englischer Sprache möglich sein. 

Ziel war es, die Verfahrensdauer zu verkürzen, die Qualität der Entscheidungen zu verbessern und die Gerichte insgesamt effizienter zu machen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort zu stärken. 

Gründe für die Ablehnung des Gesetzentwurfs

Trotz der angestrebten Ziele gab es Bedenken und Kritikpunkte, die zur Ablehnung des Gesetzentwurfs führten:

  1. Ein Hauptkritikpunkt war die Befürchtung, dass die Einführung von Commercial Courts zu einer Zwei-Klassen-Justiz führen könnte, in der Unternehmen und Rechtsstreitigkeiten im Wirtschaftsrecht bevorzugt behandelt werden, während kleinere Unternehmen und Verbraucher benachteiligt werden.
  2. Es wurde auch argumentiert, dass die Einführung von Commercial Courts zu einer Fragmentierung des deutschen Rechtssystems führen könnte, da die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten neu verteilt würden.

Der Entwurf sah vor, dass handelsrechtliche Streitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert von mehr als zwei Millionen Euro zu einer Zuständigkeit der Commercial Courts führen sollten. 

Wie geht es weiter?

Die Ablehnung des Gesetzentwurfs kam für viele überraschend und führt in der juristischen Presse zu hitzigen Diskussionen. Dass die derzeitige Lage an deutschen Gerichten für internationale Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil darstellt, steht außer Frage. Dass die derzeitige Regierungskoalition gewillt ist, dagegen etwas zu unternehmen, wohl auch. 

Daher wird in den kommenden Monaten ein Nachfeilen und Anpassen des aktuellen Entwurfs zu erwarten sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden.