Die Folgen einer Steuerhinterziehung

Widerruf der Approbation und Apothekenbetriebserlaubnis

Veröffentlicht am: 15.01.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Widerruf der Approbation und Apothekenbetriebserlaubnis

Ein Beitrag von Helge Schubert

Wer wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, dem drohen erhebliche berufsrechtliche Konsequenzen wie der Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis  und dem  Widerruf der Approbation bei Apothekern.

Die Verwaltungsgerichte geben eine strenge Rechtsprechung vor:

  • Steuerstraftaten sind geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand auf schwere Weise zu schädigen.
  • Bei einer Bewährungsstrafe (auch wenn zum Beispiel nur zehn Monate) handelt es sich nicht um eine Bagatelle
  • Die Steuerhinterziehung zeigt, dass offensichtlich die Bereitschaft besteht, sich über die Interessen der Allgemeinheit hinwegzusetzen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun im Rahmen einer Klage gegen den Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Steuerhinterziehung zumindest einen kleinen Lichtblick geschaffen.

Ein Apotheker hatte im Abrechnungssystem seiner Apotheke eine Manipulationssoftware verwendet, die zu deutlich geringeren Gewinnen führte. Er war nach Tatentdeckung wegen Steuerhinterziehung von rund 200.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Entzug der Apothekenbetriebserlaubnis sowie der Approbation?

Dem Apotheker war bereits die Apothekenbetriebserlaubnis – einem erheblichen wirtschaftlichen Eingriff, der weit über die Strafe für die Steuerhinterziehung hinausgehen sollte - entzogen worden und die dagegen erhobene Klage war bereits mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 06.07.2018 abgewiesen worden.

Als nun auch noch die Approbation entzogen werden sollte, zeigte der Verwaltungsgerichtshof ein letztes Stück Augenmaß und entschied, dass diese äußerste berufliche Maßnahme nicht gerechtfertigt sei.

Es liege zwar ein schwerwiegender Verstoß gegen die jedem Kaufmann und damit auch einem Apotheker obliegenden gewerberechtlichen sowie allgemeinen vermögensrechtlichen Pflichten vor, der Apotheker  habe sich damit keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergebe.

Das durch den Widerruf der Approbation zu schützende Vertrauensverhältnis zwischen Apotheker und Patient bzw. Kunde in der gesundheitlichen Beratung sei davon aber nicht betroffen. Von dem Fehlverhalten seien weder die Abrechnungen gegenüber den Kunden noch die Krankenkassen betroffen. Durch den Einsatz der Manipulationssoftware sei es zu keiner Schädigung des öffentlichen Gesundheitssystems gekommen.

Dazu hatte der Apotheker den Einsatz der Manipulationssoftware bereits von sich aus beendet, umfangreich nach der Entdeckung der Steuerhinterziehung an der Sachverhaltsaufklärung mitgewirkt und seine Unrechtseinsicht deutlich gemacht. Zusätzlich hatte er den entstandenen Steuerschaden wiedergutgemacht.

Die weitreichenden Folgen des Steuerbetrugs

In vielen Berufen drohen trotz dieses Lichtblickes neben den strafrechtlichen Verurteilung zum Beispiel zu einer Haftstrafe auf Bewährung, die regelmäßig zusätzlich mit einer Geldauflage verbunden ist also weitere Folgen, die den Steuerhinterzieher wirtschaftlich noch härter treffen.

Wer sich nicht nur mit dem Strafmaß für eine Steuerhinterziehung sondern mit allen Konsequenzen eines Steuerbetrugs beschäftigt, dürfte im Zweifel schnell zu der Erkenntnis kommen, das der Weg zurück in die Legalität wohl doch der bessere ist. Für diesen Fall ist die strafbefreiende Selbstanzeige in den meisten Fällen das gebotene Instrument im Steuerstrafrecht.