Die Grundsteuer-Reform

Auf der Suche nach einem Modell

Veröffentlicht am: 27.11.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Auf der Suche nach einem Modell

Die Grundsteuer-Erhebung ist in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig. Das haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe Anfang des Jahres entschieden. Eine Reform wurde durch das Bundesverfassungsgericht zwingend verlangt – mit einer Frist bis spätestens Ende 2019. Da die Grundsteuer die drittwichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden darstellt, hat sie eine enorme Bedeutung im Steuerrecht. Die Reform ist mit großem Aufwand verbunden: Weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer als realitätsfremd ansieht, muss die Steuer für jeden einzelnen Grundeigentümer neu berechnet werden.

Die Grundsteuer hat große Bedeutung

Mit einem Steueraufkommen von rund 14 Milliarden Euro stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen dar. Die Städte und Gemeinden sind auf die Besteuerung von Immobilien angewiesen. Es fließt in ganz unterschiedliche Projekte. So werden beispielsweise Krankenhäuser oder die Altenpflege häufig durch die Steuer finanziert. Aber auch Investitionen in die Kinderbetreuung, die Infrastruktur oder Freizeitangebote hängen maßgeblich von der Grundsteuer ab.                                        

Die Landesregierungen sehen akuten Handlungsbedarf

Die Reform der Grundsteuer ist ein Thema, das es in den Koalitionsvertrag von Union und SPD geschafft hat. Doch sind seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch keine ernstzunehmenden Reformmodelle vorgelegt worden. Die Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Bremen üben deshalb Druck auf den Bundesfinanzminister Olaf Scholz aus. Die Länder fürchten, dass weitere Verzögerungen fatale Folgen haben könnten. Einerseits haben die Landesregierungen die Befürchtung bei der Reform übergangen zu werden. Andererseits drängt die Zeit. Innerhalb eines Jahres muss das neue Modell ausgearbeitet, dessen praktische Machbarkeit analysiert und die Verfassungsmäßigkeit gewährleistet werden.