Einführung eines Widerrufsbutton

Neuregelung des E-Commerce

So einfach wie der Vertragsabschluss im Internet erfolgt, soll künftig auch der Widerruf möglich sein. Ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums soll Händler dazu verpflichten, auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren Button zum Vertragswiderruf zu positionieren.

Veröffentlicht am: 28.07.2025
Qualifikation: Fachanwalt für IT-Recht
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Als wesentlicher Bestandteil vieler Unternehmen ist der Online-Handel für zahlreiche Branchen nicht mehr wegzudenken. Der E-Commerce unterliegt jedoch einigen rechtlichen Vorschriften, welche auch stetig im Wandel sind. Diese Vorschriften dienen in erster Linie dem Verbraucherschutz und sind häufig das Ergebnis von Richtlinien der Europäischen Union. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrecht des Bundesjustizministeriums sieht neue Regelungen im Bereich des Internetrechts vor. Unteranderem geht es um die Vereinfachung des elektronischen Widerrufs.

Abschluss wie Beendigung

Zum Abschluss von Verträgen stellen viele Websites bereits einen einfachen Button zur Verfügung. Mit nur einem Klick lassen sich schnell und unkompliziert Verträge online abschließen. Dies soll nun auch für den Widerruf entsprechender Verträge gelten. Bisher sind Verbraucher in der Regel gezwungen, die notwendigen Informationen für die Beendigung des Rechtsverhältnisses mühsam selbst zu suchen. Nun sollen Unternehmen verpflichtet werden, einen ebenso unkomplizierten elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen. Diese Verpflichtung soll branchenübergreifend für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.

Für Finanzdienstleistungen sieht der Gesetzesentwurf darüber hinaus vor, dass Anbieter den Verbrauchern die angebotene Leistung und Folgen eines Vertragsschlusses angemessen darlegen und erläutern müssen. Ein solcher Vertrag soll künftig höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können, wenn der Anbieter über das Widerrufsrecht belehrt hat. Damit endet die „unbegrenzte Widerrufsfrist“. Nach bisheriger Rechtslage beginnt die Widerrufsfrist nämlich nicht, solange keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist. So führen bereits kleinere Formfehler dazu, dass Verbraucher den Verträgen zeitlich unbegrenzt widerrufen können.

Schluss mit Papier

Auf Verlangen des Verbrauchers sind Unternehmen bislang dazu verpflichtet, Vertragsdokumente auch in Papierform zur Verfügung zu stellen. Das Bundesministerium hält diese Verpflichtung als nicht vereinbar mit der fortschreitenden Digitalisierung. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrecht sieht daher den Wegfall dieser Verpflichtung vor.

Zeit zur Stellungnahme

Nachdem bereits seit 2024 über einen entsprechenden Gesetzesentwurf diskutiert wird, wurde nun der finale Referentenentwurf an die Länder und Verbände übermittelt. Diese haben bis zum 01. August 2025 Zeit, Stellung zu nehmen. Eine zeitnahe Umsetzung ist allerdings zu erwarten. Auch diese Regelungen basieren auf den Vorgaben einer Richtlinie der Europäischen Union. Diese müssen fristgerecht noch im Laufe des Jahres 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.