Einwilligung des Vaters für die Eheschließung?

Islamisches Recht in Deutschland

Im Iran kämpfen Frauen gegen das islamische Recht und das Patriarchat. Müssen sie das auch in Deutschland?

Veröffentlicht am: 17.02.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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Für heiratswillige Männer ist ein gutes Verhältnis zum Schwiegervater in spe nach wie vor nützlich. Das gilt besonders, wenn das islamische Recht eine Rolle spielt. Das musste jetzt in Deutschland lebende Iranerin Azin Sa­da­ti-Schmut­zer erfahren, die einen Deutschen heiraten wollte und vom Standesamt nach der Einwilligung ihres Vaters gefragt wurde. Das hat in den letzten Tagen eine Diskussion darüber entfacht, ob der Arm der iranischen Sittenpolizei bis nach Deutschland reicht.

Der Islam und das Patriarchat

Das iranische Familienrecht ist nach wie vor ganz überwiegend vom Islam geprägt. In den Gesetzen rund um die Eheschließung und Scheidung wird daher das Patriarchat hochgehalten. Dazu gehört unter anderem auch, dass eine erwachsene Frau, die heiraten will, dafür die Eheeinwilligung ihres Vaters benötigt.

Iranisches Recht in Deutschland?

Derartige Gängeleien sind Frauen im Iran natürlich gewohnt. In Deutschland halten wir derartige Praktiken aber eigentlich für längst überwunden. Entsprechend überrascht war Azin Sa­da­ti-Schmut­zer, als sie so eine väterliche Einwilligung vorlegen sollte, um in Deutschland ihren deutschen Freund zu heiraten.

Grund für diese Absurdität ist das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen aus dem Jahr 1929. Dieses Abkommen bestimmt, dass für in Deutschland lebende Iraner bei der Eheschließung iranisches Familienrecht gilt. Dieser Grundsatz findet sich zwar auch allgemein im Eherecht mit Auslandsbezug und sorgt dafür, dass die Ehe dann auch im Heimatland anerkannt werden kann. Im Fall von Iran führt er aber gerade zu der aufgezeigten Kuriosität.

Muss das sein? Eigentlich nicht

Besonders ärgerlich war im vorliegenden Fall, dass eine Anerkennung der Ehe im Iran überhaupt nicht vorgesehen war. Da der Ehemann kein Muslim ist, hätte er die Iranerin nach islamischen Recht ohnehin nicht heiraten können. Auch war die Beschaffung der erforderlichen Unterlangen im Iran für Azin Sa­da­ti-Schmut­zer nur mit großem zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich.

Glücklicherweise spielt aber hierzulande immer noch das Grundgesetz eine Rolle, in der die Gleichberechtigung von Frauen unmissverständlich verankert ist. Daher verzichten in der Praxis bereits viele Standesämter von vornherein auf die Vorlage der Eheeinwilligung des Vaters. Und auch in den anderen Fällen scheitert die deutsche Eheschließung nach Vorgaben der Gerichte nicht an der fehlenden Einwilligung. Nur mit der Anerkennung im Iran klappt es dann halt nicht. Das dürfte in der Regel zu verschmerzen sein.

Hier sind also die Standesämter gefordert, bei einer Ehe mit Auslandsbezug entsprechend klar die Rechtslage klar darzustellen.