Eheschließung im Ausland

Rechtliche Informationen rund um die Heirat im Ausland

Wenn einem eine traditionelle Trauung in der Kirche ums Eck einfach zu langweilig erscheint und man möchte, dass die Hochzeit der unvergesslichste Tag im Leben werden soll, zieht es viele Paare für die Eheschließung ins Ausland. Dabei sollten diese jedoch beachten, dass es vor Ort unterschiedliche Anforderungen an eine Eheschließung gibt, die das Brautpaar im Vorfeld klären und gegebenenfalls beantragen sollte. Etwas Recherche ist also geboten, um böse Überraschungen in rechtlicher Hinsicht auszuschließen.

Inhaltsverzeichnis

1. Welche Vorbereitungen sind für eine Heirat im Ausland notwendig?

2. Welche Unterlagen sind erforderlich?

3. Gilt die im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland?

4. Wie läuft die Anerkennung der Heirat in Deutschland ab?

5. Welches Recht gilt später für die im Ausland geschlossene Ehe?

6. Welches sind die beliebtesten Orte für das Ja-Wort im Ausland?

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1. Welche Vorbereitungen sind für eine Heirat im Ausland notwendig?

Für viele scheint eine unvergessliche Hochzeitskulisse ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Aspekt bei der Planung der Hochzeit zu sein. Darüber hinaus sollte jedoch nicht vergessen werden, dass es sich bei der Heirat in erster Linie um einen rechtlich bindenden Vertrag handelt, der verschiedene Auswirkungen und Folgen für die jeweiligen Ehepartner mit sich bringt. Für eine Eheschließung im Ausland ist es daher möglich, dass die jeweilige Behörde zusätzliche Anforderungen an das Brautpaar stellt. Über solche sollte man sich dringendst im Vorfeld informieren.

In den meisten Ländern ist es möglich, sich vor einem örtlichen Trauungsorgan das Ja-Wort zu geben. Rechtsverbindliche Auskunft über die detaillierten Formalitäten, die eine Eheschließung im jeweiligen Ausland erfordert, erhält man bei der zuständigen Behörde im Ausland, die die Eheschließung vornehmen soll. Empfehlenswert ist demnach eine direkte Kontaktaufnahme mit einer solchen Stelle. Beispielsweise ist es generell nicht möglich, sich vor einem Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) verheiraten zu lassen.

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2. Welche Unterlagen sind erforderlich?

Vor allem sollte man sich gründlich informieren, welche Dokumente vor Ort vorzulegen sind und ob es dementsprechend vorab notwendig ist, Übersetzungen und Echtheitsbestätigungen einzuholen. Meistens ist es notwendig, wenn man als Deutscher im Ausland die Ehe schließen möchte, ein Ehefähigkeitszeugnis (ca. 65 Euro) zu erwerben. Sind beide Verlobten Deutsche, genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Zeugnisses, andernfalls müssen zwei verschiedene ausgestellt werden. Ausnahmsweise genügt stattdessen in einigen Ländern auch die Vorlage einer aktuellen erweiterten Meldebescheinigung. Über die genaueren Voraussetzungen, des vom Brautpaar ausgewählten Landes, holt man sich im Zweifelsfall beim jeweiligen Standesamt die benötigten Informationen ein.

Da die Vorschriften und Regelungen für die Heirat in jedem Land variieren, kann keine allgemeingültige Aussage zu den benötigten Dokumenten für eine Hochzeit im Ausland getroffen werden. Um aber ein Gefühl dafür zu geben, welche Unterlagen wahrscheinlich meistens erforderlich sind, kann folgende Liste weiterhelfen.

Eine genaue Prüfung der Vorgaben des Wunschlandes ist dennoch unabdinglich!

Checkliste

  • Reisepass
  • Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde)
  • Ehefähigkeitszeugnis, evtl. sogar Bescheinigung des deutschen Konsulats
  • Evtl. Ehevertrag (meist in islamischen Staaten)
  • Evtl. notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern, wenn ein Partner nicht volljährig (in manchen Ländern unter 21 Jahren) ist
  • Evtl. internationaler Auszug aus dem Einwohnermeldeamt
  • Evtl. Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde ehemaliger Ehepartner
  • Manche Länder schreiben Trauzeugen vor (z.B. Las Vegas)
  • Meistens werden die benötigten Unterlagen nicht nur im Original, sondern auch mit einer beglaubigten Übersetzung verlangt.

3. Gilt die im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland?

Deutsche Staatsangehörige können, vorausgesetzt sie wollen es auch, grundsätzlich überall auf der Welt heiraten. Ob die Wirksamkeit der im Ausland stattgefundenen Heirat auch in Deutschland anerkannt wird, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Die Frage nach der Wirksamkeit stellt sich häufig erst als Vorfrage im Zusammenhang mit einer Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Visumerteilung, Eintragung in die Steuerkarte o.ä.). Normalerweise wird sie dann von der jeweils zuständigen Behörde in eigener Verantwortung beantwortet. Von großer Bedeutung wird die Beantwortung dieser Frage auch dann, wenn die im Ausland geschlossene Ehe sich nicht als einzig wahre Liebe bewahrheitet hat, sondern wieder geschieden werden soll. Häufig wird man dann mit einigen bürokratischen Problemen konfrontiert.

Grundsätzlich kann eine Eheschließung nur dann anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Hochzeit die dafür materiell-rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Wenn festgestellt werden soll, ob die im Ausland geschlossene Ehe im deutschen Rechtsbereich besteht oder nicht besteht, können die Betroffenen ein freiwilliges Verfahren einleiten, das auf Antrag eines der Ehegatten beim jeweils zuständigen Familiengericht durchgeführt werden kann.

In den meisten Fällen ist eine Namensführung, die durch die Ehegatten bei der im Ausland stattgefundenen Hochzeit erklärt worden ist, auch in Deutschland gültig. Eine Namenserklärung kann anschließend auch in Deutschland beim jeweils zuständigen Standesamt abgegeben werden.

4. Wie läuft die Anerkennung der Heirat in Deutschland ab?

Bevor eine Eheschließung im Ausland auch vor deutschem Recht Anerkennung erlangen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Heirat kann beim Standesamt am deutschen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort eines der beiden Eheschließenden in Deutschland angemeldet werden.

Eine Pflicht zur Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe durch deutsches Recht gibt es in Deutschland nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt. Eine solche Registrierung ist demnach freiwillig. Um die rechtlichen Vorteile einer Ehe wie beispielsweise den Steuerklassenwechsel in Anspruch nehmen zu dürfen, muss zum Erwerb einer Eheurkunde eine Registrierung der Ehe in Deutschland erfolgen.

Notwendig ist die Eintragung im deutschen Eheregister aber vor allem dann, wenn man später die Möglichkeit haben möchte, seine im Ausland geschlossene Ehe im Inland wieder scheiden zu lassen.

Dafür stellen Sie beim zuständigen Standesamt einen entsprechenden Antrag auf Nachbeurkundug der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§34 PStG). Die danach ausgestellte deutsche Urkunde dient als Beweis für die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung der Ehegatten.

Dadurch, dass keine solche Pflicht zur Registrierung besteht, kann es vorkommen, dass jemand – obwohl dies nicht anhand der deutschen Personenstandsregister feststellbar ist – trotzdem wirksam verheiratet ist. Wenn derjenige eine weitere Ehe eingeht, kann diese – auf Antrag eines der drei Ehegatten oder der zuständigen Verwaltungsbehörde – unter Berufung auf den Gesichtspunkt der Bigamie aufgehoben werden.

Heiratsurkunde

Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Teilweise wird den frisch Vermählten vom jeweiligen Staat (z.B. USA, Kanada u.a.) nach der Trauung nur eine Bescheinigung (oder eine „verkürzte Heiratsurkunde“) ausgestellt. Dann muss die Eheschließung anschließend noch bei der zuständigen Behörde registriert werden. Erst dann kann eine Heiratsurkunde im Rahmen eines vollständigen Registerauszugs ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Akzeptierung von im Ausland ausgehändigten Heiratsurkunden von den inländischen Behörden oder Gerichten ist meistens die Feststellung der Echtheit bzw. ihres Beweiswerts in einem besonderen Verfahren. Gegebenenfalls ist auch eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Dazu sind verschiedene international übliche Verfahrensregeln entwickelt worden, welche im Rahmen des internationalen Urkundeverkehrs zu finden sind. Darüber hinaus findet man speziellere Informationen hinsichtlich der erforderlichen Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen bei der jeweiligen zuständigen Auslandsvertretung in Deutschland.

Überbeglaubigung

Neben der beglaubigten Heiratsurkunde braucht es für den Nachweis der Ehe in Deutschland – vor allem für die Eintragung im Eheregister – oftmals auch eine Überbeglaubigung, man spricht dann von Apostille oder Legalisation. Eine solche muss direkt vor Ort im Ausland beantragt werden. Eine nachträgliche Beantragung aus Deutschland kann unter Umständen unmöglich sein, weswegen man sich auf jeden Fall vorher genauestens darüber informieren sollte.

Verfahren

Ein konkretes Verfahren für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe gibt es in Deutschland nicht. Ebenso gibt es auch keine einzig dafür zuständigen Behörden. Auch besteht keine Verpflichtung für frisch Vermählte, ihren Namen nach der Eheschließung zu ändern.

5. Welches Recht gilt später für die im Ausland geschlossene Ehe?

Es entscheidet nicht automatisch die Rechtsordnung, welche nach dem Ort der Eheschließung gilt, über die anderen Rechtsverhältnisse der Ehepartner (Namensrecht, Güterstand, Sorgerecht für Kinder). Diesbezüglich sollte eine gesonderte Prüfung bei Eheleuten verschiedener Nationalitäten erfolgen. Es ist immer empfehlenswert einen Rechtsanwalt für Familienrecht zur vorherigen Beratung hinzuzuziehen, welcher gegebenenfalls auch bei der Erstellung eines Ehevertrags tätig werden kann.

Die Frage nach dem anzuwendenden Recht vor deutschen Gerichten bzw. Behörden lässt sich durch Vorschriften des Internationalen Privatrechts beantworten. Die wichtigsten lassen sich im Einführungsgesetzbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) finden.

Nähere Informationen zu den speziellen Anforderungen einer Heirat im jeweiligen Ausland finden Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts für Auswanderer :

Scheidung - womit müssen Sie rechnen? Alles rund um das Thema "Trennung & Scheidung" für Privatpersonen und Unternehmer mit und ohne Auslandsbezug

6. Welches sind die beliebtesten Orte für das Ja-Wort im Ausland?

Neben dem schillernden Las Vegas gelten das romantische Venedig sowie tropische Palmenkulissen am Strand einer Südseeinsel zu den beliebtesten Reisezielen von Brautpaaren, die sich keine klassische Hochzeit wünschen. An zwei besonders beliebten Beispielen kann man aber gut erkennen, dass jedes Land andere Anforderungen an die Eheschließung stellt.

Las Vegas

Wenn man vorhat, sich in der unverwechselbaren Mega-Metropole das Ja-Wort zu geben, muss man neben gültigen Ausweispapieren lediglich im vornherein eine offizielle Lizenz des sogenannten „Mariage Bureaus“ einholen, in der festgestellt wird, dass die zukünftigen Ehepartner unverheiratet sind. Andere Dokumente braucht es nicht – nicht einmal die Geburtsurkunde.

Einziges zusätzliches Erfordernis ist, dass es bei der Zeremonie Trauzeugen gibt. Aber diese können von Agenturen, die solche Eheschließungen in Las Vegas vornimmt, bereitgestellt werden.

Dänemark

Eine weitere beliebte Hochzeitskulisse sind die Strände von Dänemark. Vor allem für binationale Paare ist es als Wunschheiratsort interessant, da es für solche Brautpaare nur sehr wenige bürokratische Hürden zu überwinden gibt.

Wenn es sich bei den Heiratswilligen allerdings um gleichgeschlechtliche Partner handelt, dann gelten sie in Deutschland lediglich als eingetragene Lebensgemeinschaft. Ihr Status als Eheleute wird nur in Dänemark offiziell anerkannt.

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