Entscheidung zum Erbschaftsteuerrecht noch 2014

Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr die Verfassungsmäßigkeit prüfen

Veröffentlicht am: 18.02.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Bundesverfassungsgericht muss nach einer Vorlage des Bundesfinanzhofs über die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts entscheiden. Dies - so die Ankündigung aus Karlsruhe - solle noch in diesem Jahr geschehen.

Erben, Erblasser und die betreuenden Rechtsanwälte und Steuerberater werden dann wieder ein Stück Rechtssicherheit gewinnen. Allerdings lässt sich noch nicht voraussagen, ob das Erbschaftsteuergesetz für nichtig erklärt wird, einzelne Regelungen für verfassungswidrig erklärt werden oder überhaupt keine Verfassungswidrigkeit sieht. Am Ende wird wohl wieder der Gesetzgeber in Berlin gefordert sein und eine Erbschaftsteuerreform auf den Weg bringen.

Bis dahin sollten Betroffene Erbschaftsteuerbescheide und Schenkungsteuerbescheide durch einen Einspruch offenhalten. Außerdem kann unter Hinweis auf das laufende Normenkontrollverfahren die Aussetzung beantragt werden, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, z.B. weil man für die Zahlung der Steuer einen Kredit aufnehmen müsste. Hier sollte ein Rechtsanwalt für Erbrecht mit Steuerkenntnissen oder ein Steuerberater zu Rate gezogen werden, da auch die Aussetzungszinsen bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind.

Der Bundesfinanzhof hält die aktuellen Privilegierungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig. Zwar hat es hier seitens des Gesetzgebers bereits kleine Nachbesserungen gegeben (Stichtwort "Cash-GmbH"). Dass und wie konkret die Erben von Betriebsvermögen aktuell gegenüber anderen Erben bevorzugt werden, dürfte aber verfassungsmäßig weiter bedenklich sein.

Hintergrund

Nicht zum ersten Mal liegt das Erbschaftsteuergesetz zur Überprüfung in Karlsruhe. Und auch diesmal sind es die Vergünstigungen für Unternehmenserben. Während sich eine grundsätzliche Privilegierung mit Argumenten wie z.B. dem Erhalt von Arbeitsplätzen sachlich rechtfertigen lässt, ist die Frage, welche Betriebe konkret wie verschont werden sollen, hoch komplex. Warum soll es bei Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern nicht darauf ankommen, ob die Arbeitsplätze erhalten werden und ab welcher Größenordnung ist die Vermietung von Wohnraum schützenswertes Unternehmertum?

Die Erbschaftsteuer ist ein wichtiger Baustein in der Planung der Unternehmensnachfolge. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater für Erbrecht und Steuerrecht müssen gerade bei Betriebsvermögen im Nachlass stets auch die steuerlichen Gegebenheiten beachten.