Erbschaftsteuer ist „Dummensteuer“?

Die Linke will Privilegien für Superreiche abschaffen

Egal ob und wie man das Erbschaftsteuerrecht ändert. Es wird immer als ungerecht empfunden werden - genau wie das Erben und der Tod.

Veröffentlicht am: 10.07.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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Kaum eine andere Steuerart ist ideologisch so umkämpft wie die Erbschaftsteuer. Im Deutschen Bundestag steht sie daher regelmäßig im Zentrum von Gerechtigkeitsdebatten. Unlängst hatte die Fraktion DIE LINKE im Parlament den Antrag gestellt, steuerliche Privilegien bei Milliardenerbschaften zu streichen (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/7295). Im Visier ist dabei das steuerfreie Vererben von Unternehmen.

Unfaire Erbschaftsteuer trotz Progression?

In ihrem Antrag argumentiert die Linksfraktion, dass der durchschnittliche Steuersatz bei Erbschaften und Schenkungen von unter 20 Mio. Euro 9 Prozent betrage, bei Erbschaften ab 20 Mio. Euro aber nur noch 2,8 Prozent. Dies, so Christian Görke in seiner den Antrag unterstützenden Rede, stehe im Widerspruch zu dem eigentlich progressiven Erbschaftsteuersystem, in dem die gesetzlichen Steuersätze mit steigendem Vermögen ansteigen.

3-Klassen-Gesellschaft beim Erben

Unerwähnt bleibt dabei allerdings die Tatsache, dass in den allermeisten Erbfällen überhaupt keine Erbschaftsteuer anfällt. Es gibt also eigentlich eine 3-Klassen-Gesellschaft:

  1. Die große Mehrheit hat mit Erbschaftsteuer nichts am Hut, weil die Erbschaften unterhalb der Freibetragsgrenzen liegen.
  2. Dann kommt die Gruppe, die vergleichsweise viel Erbschaftsteuer zahlt, weil die Erben nicht zum engsten Familienkreis gehören, weil das vererbte Vermögen nicht begünstigt ist oder weil man schlicht versäumt hat, durch steuerliche Gestaltungen vorzusorgen. Insofern hat Herr Görke Recht, wenn er von der Erbschaftseuer als „Dummensteuer“ spricht.
  3. Das Problem hat die dritte Gruppe dann wieder nicht, die zwar deutlich vermögender ist, aber in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen kommt. Dabei geht es in erster Linie um Betriebsvermögen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden kann, um die Leistungsfähigkeit der Betriebe nicht zu gefährden und die Arbeitsplätze zu erhalten.

Auch den Dummen kann geholfen werden

Auch wenn es etwas respektlos erscheint, so hat Görke doch Recht, wenn er davon spricht, dass die Erbschaftsteuer eine "Dummensteuer" ist. Jedenfalls bei Erbschaften innerhalb der Kernfamilie gibt es kaum Konstellationen, in denen man mit einer klugen rechtzeitigen Gestaltung eine Belastung mit Erbschafteuer ganz vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren kann. Das gilt auch für Nachlässe, deren Wert deutlich über den Freibeträgen der Angehörigen liegen. Und wenn am Ende dank kluger Nachlassplanung niemand mehr Erbschaftsteuer zahlt, liegt es unseren gewählten Volksvertretern, zu entscheiden, ob und wie die Mittel für die staatlichen Aufgaben generiert werden sollen. Die Erbschaftsteuer ist dabei ja nur ein kleines Puzzelteil.