Unternehmensnachfolge durch Erbschaft
Unternehmen vererben - rechtliche und steuerliche Gestaltung
Noch immer wechseln viele Unternehmen - gewollt oder ungewollt - durch Erbfall den Inhaber. Auch wer seinen Betrieb bereits zu Lebzeiten in der Familie weitergeben oder an Dritte verkaufen will, sollte für den Fall vorsorgen, dass er vor Vollzug der Unternehmensnachfolge verstirbt.
Ein Unternehmen, dass nicht richtig auf den Erbfall vorbereitet ist, läuft Gefahr, diesen nicht zu überleben. Hier einige der bedeutendsten Risiken:
- Handlungsunfähige Geschäftsführung aufgrund zerstrittener Erben
- Pflichtteilsansprüche weichender Erben
- Fehlende Testamentsvollstreckung trotz minderjähriger (Mit-)Erben
- Erbschaftsteueransprüche des Finanzamts
- Versilberung des Betriebsvermögens durch willkürliche Zwangsversteigerung
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Anwaltliche Leistungen bei der Vererbung von Unternehmen bzw. Betrieben
Diese und andere Risiken der Unternehmensnachfolge durch Erbschaft können ganz vermieden oder zumindest erheblich entschärft werden. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht beraten Mandanten in Hamburg, Berlin, Frankfurt und München in allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge sowie im Erbrecht bzw. Erbschaftsteuerrecht.
Typische Themen unserer Beratung sind:
Nachfolge-Analyse für Unternehmer und Gesellschafter
Online, individuell, kostenlos, anonym und unverbindlich
Speziell für Unternehmer und Gesellschafter haben unsere erbrechtlichen Experten ein Online-Tool für die Nachfolge eines konkreten Erbfalls entwickelt. Innerhalb von 5 Minuten erhalten Sie:
- eine individuelle Darstellung der gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteile,
- erbschaftsteuerliche Vergünstigungen, Freibeträge etc. für Ihren konkreten Nachlass,
- Informationen zur Vererbung Ihres Unternehmens entsprechend Ihrer konkreten Gesellschaftsform (e.K., GmbH, KG etc.) und zu anderen Nachlasswerten wie etwa Immobilien. zu Ihren konkreten Nachlasswerten (z.B. Immobilien, Unternehmen),
- individuelle Tipps für die Errichtung eines Unternehmertestaments
Hier finden Sie weitere Informationen und kommen zum Start unseres Erb-Checks:
Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft
Bei landwirtschaftlichen Betrieben gibt es zahlreiche Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge. Diese sind nach wie vor regelmäßig stark geprägt von bäuerlichen Familienstrukturen. Neben steuerlichen Eigenheiten sind bei der Nachfolge von Land- und Forstwirten vor allem die Spezialvorschriften im landwirtschaftlichen Erbrecht zu beachten. Die Höfeordnung modifiziert das Erbrecht des BGB ganz wesentlich und sorgt insbesondere dafür, dass die Nachfolge - die in dieser Branche überwiegend zu Lebzeiten durch die "Hofübergabe" durchgeführt wird - nicht durch hohe Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche von weichenden Erben gefährdet wird.
Spezialisten gemeinsam im Team
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Als Spezialkanzlei für Unternehmensnachfolge ist es unser Anspruch Ihnen stets ein maßgeschneidertes Team spezialisierter Anwälte, Fachanwälte und Steuerberater für eine individuelle Gestaltung oder die Durchsetzung Ihrer Interessen im Konflikt an die Hand zu geben.
In der Unternehmensnachfolge sind besonders folgende Qualifikationen gefragt:
- Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
Wichtige Themen bei der Unternehmensnachfolge durch Erbschaft
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über wichtige Themen rund um die Unternehmensnachfolge durch Erbschaft.
Das Unternehmertestament
Es mag Personengruppen geben, bei denen ein Testament entbehrlich ist. Unternehmer gehören definitiv nicht dazu. Wer ein Unternehmen vererbt, muss viele Dinge beachten und im Testament regeln. Nur so kann ein Erbstreit verhindert und das Unternehmen geschützt werden. Häufig wird es zum Beispiel geboten sein, eine streitträchtige Erbengemeinschaft am Betrieb zu verhindern. Das kann im Unternehmertestament durch die Auswahl der Erben bzw. Vermächtnisnehmer erfolgen. Ist der testamentarische Nachfolger bestimmt, muss sich der Erblasser in einigen Fällen über eine mögliche Testamentsvollstreckung (s.u.) Gedanken machen. Außerdem gilt es, sinnvolle Verfügungen zugunsten derjenigen Angehörigen zu treffen, die im Erbfall nicht in den Betrieb eintreten sollen.
Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen
Das beste Unternehmertestament ist wertlos, wenn es nicht mit dem Gesellschaftsvertrag des vererbten Unternehmens abgestimmt ist. Sowohl bei GmbHs als auch bei Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG oder die GbR werden die Weichen bei der Erbfolge in sogenannten "Nachfolgeklauseln" im Gesellschaftsvertrag geregelt. Das ist sinnvoll, da im Erbfall etwaige Mitgesellschafter ja davon betroffen sind, ob und welcher Familienangehörige des verstorbenen Gesellschafters in das Unternehmen eintritt. Der Unternehmer muss sich daher fragen, ob der testamentarische oder gesetzliche Erbe seines Gesellschaftsanteils überhaupt ein qualifizierter Nachfolger im Sinne des Gesellschaftsvertrags ist.
Pflichtteilsprobleme bei der Betriebsnachfolge
Werden im Testament nicht alle nahen Angehörigen als Nachfolger ausgewählt, können sich Pflichtteilsprobleme ergeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb das überwiegende Familienvermögen darstellt. Dann reicht das Privatvermögen häufig nicht aus, um die gesetzlichen Ansprüche der "weichenden Erben" zu befriedigen. Außerdem ist die Bestimmung des Unternehmenswerts für die Berechnung des Pflichtteils ein häufiger Anlass für einen Erbstreit.
Wer hier kein Risiko eingehen will, sollte bereits zu Lebzeiten sein Testament mit entsprechenden Absprachen flankieren. So sorgt insbesondere ein Pflichtteilsverzicht für klare Verhältnisse und schützt den Fortbestand des Familienunternehmens. In formeller Hinsicht bedarf ein solcher Verzicht der notariellen Beurkundung in tatsächlicher Hinsicht in der Regel einer attraktiven Abfindung für den Pflichtteilsberechtigten.
Testamentsvollstreckung an der Firma
Bei einem plötzlichen Versterben des Unternehmers oder bei minderjährigen Erben sind die ausgewählten Nachfolger häufig noch nicht bzw. nicht sofort in der Lage, die Firma weiterzuführen. In diesen Fällen ist eine Testamentsvollstreckung am Betrieb geboten.
Der Erfolg einer solchen Maßnahme hängt dabei ganz entschieden von der Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers ab. Die Anforderungen an die Person sind hoch - in unternehmerischer, rechtlicher, steuerlicher und nicht zuletzt menschlicher Hinsicht. Im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung spielt das Gesellschaftsrecht eine bedeutende Rolle. So ist zum Beispiel die Testamentsvollstreckung an einer GmbH (Geschäftsanteil) mit einem etablierten Fremdgeschäftsführer deutlich unproblematischer als die an einem GbR-Anteil.
Erbschaftssteuer im Auge behalten
Auch nach letzten Reformen des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) gibt es zahlreiche steuerliche Begünstigungen für Erben von Betriebsvermögen. Diese sind jedoch insgesamt komplexer geworden. Das gilt auch für die Bewertung von Unternehmen zum Zwecke der Erbschaftsteuererhebung. Verschaffen Sie sich rechtzeitig einen Überblick, welche Erbschaftsteuer im Falle der Unternehmensnachfolge durch Erbschaft anfallen kann und welche Maßnahmen Sie zu Lebzeiten zur Reduzierung der Steuerlast zu ergreifen können. Ausführlich: Erbschaftsteuer bei Unternehmen