Erbstreit der Familie Presley um Graceland & Co

So erbt und vererbt man in den USA

Die streitigen Themen bei Konflikten rund um das Erben und Vererben ähneln in den USA denen in Deutschland. Die Vorschriften zur Lösung eines Erbstreits unterscheiden sich in beiden Ländern aber nicht unerheblich.

Veröffentlicht am: 05.09.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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Hierzulande interessiert man sich sehr für das Leben der Celebrities in den USA. Und auch ihr Tod sorgt regelmäßig für Schlagzeilen – vor allem, wenn um das Erbe gestritten wird.

Aktuelles Beispiel ist der Nachlass von Lisa Marie Presley. Die Tochter von Elvis Presley war vor einigen Monaten gestorben und hinterließ unter anderem die Immobilie Graceland und ein Testament, um das heftig gestritten wurde.

Priscilla Presley, die Mutter der Verstorbenen, war zunächst testamentarisch „Erbin von Graceland“, wurde aber später bei einer „Aktualisierung“ der letztwilligen Verfügung gestrichen wurde. Erben sollten danach nur noch Lisa Maries Kinder sein. Da der Sohn nach der Testamentsänderung verstarb, stritt sodann die Tochter als vermeintliche Alleinerbin mit ihrer Großmutter um die Echtheit des Testaments. Nachdem im Mai zu lesen war, die Familie habe sich geeinigt, berichten Medien nun darüber, der Superior Court von Los Angeles habe zugunsten der Tochter entschieden.

Testierfreiheit im „Land of the Free“

Das US-amerikanische Erbrecht unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom Erbrecht in Deutschland. Hinzu kommt, dass es nicht wie hierzulande ein landesweit einheitliches Zivilrecht gibt, sondern jeder Bundesstaat seine eigenen Spielregeln beim Erben und Vererben aufstellt.

Ein wesentliches Merkmal im US-Erbrecht ist, dass es enterbten Personen in der Regel keine dem Pflichtteil vergleichbare Mindestteilhabe einräumt. Das gilt vor allem für Kinder, die problemlos und folgenlos enterbt werden können. Erblasser genießen in den Vereinigten Staaten insoweit eine größere Testierfreiheit als in Deutschland.

Und welches Erbrecht gilt?

Im Hinblick auf das unterschiedliche Pflichtteilsrecht kann die Frage auftauchen, ob bei einem Erbfall mit Bezug sowohl zu Deutschland als auch den USA nun deutsches Erbrecht oder das des jeweiligen US-Bundesstaates zur Anwendung kommt. Hinsichtlich des beweglichen Vermögens entscheidet das US-Recht nach dem letzten Domizil, die EU-Erbrechtsverordnung nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Für Immobilien soll in den Vereinigten Staaten dagegen das sogenannte "Belegenheitsrecht" gelten. Wer als Deutscher bei seinen enterbten Angehörigen den Pflichtteil ausschließen will, indem er in die USA zieht, sollte genau die Voraussetzungen und Konsequenzen kennen.