Erhöhung der Steuerfreibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Bringt das neue Jahr weitere Änderungen mit sich?

Laut Wirtschaftswoche werden die Stimmen in der Bundesregierung lauter, die Steuerfreibeträge für die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzuheben

Veröffentlicht am: 21.11.2022
Qualifikation: Rechtsanwältin für Erbrecht in Hamburg
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Nachdem jüngst die Befürchtung für Aufruhr gesorgt hat, dass ab Ende 2022 die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer für unentgeltliche Übertragung von Immobilien erheblich steigen könnte, berichtet die WirtschaftsWoche jetzt von weiteren Plänen des Finanzministeriums, dass möglicherweise ab 2023 die Steuerfreibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer angehoben werden könnten. Ob diese Pläne wirklich umgesetzt werden, ist allerdings fraglich. 

Erhöhung wird derzeit vom Finanzministerium geprüft

Laut WirtschaftsWoche werden die Möglichkeit der Erhöhung der Steuerfreibeträge derzeit vom Finanzministerium geprüft.

Anlass für die Erhöhung soll das geplante Jahressteuergesetz 2022 sein, welches Änderungen des Bewertungsgesetzes vorsieht. Hierdurch soll die Berechnungsgrundlage für Bewertungen zum Zwecke der Erbschafts- und Schenkungsteuer geändert werden. Es wird befürchtet, dass es dadurch teilweise zu einer drastischen Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer kommen kann, sofern es um die unentgeltliche Übertragung von Immobilien geht. Von den geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz berichtete wir hier bereits in der vergangenen Woche. 

Grundsätzlich fallen für unentgeltliche Übertragungen von Vermögen entweder zu Lebzeiten oder von Todes wegen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern an. Die Steuersätze liegen je nach Verwandtschaftsgrad und Größe des zu übertragenden Vermögens zwischen 7 und 50 % und können daher erhebliche Steuerverpflichtungen auslösen.

Abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Schenker stehen Beschenkten allerdings bestimmte Steuerfreibeträge zur Verfügung, für die keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen. Zunehmend werden nun Stimmen in der Bundesregierung lauter, dass diese Steuerbeiträge angepasst werden sollten. 

Auch bei der CDU/CSU-Fraktion Diskussionsthema

Laut Wirtschaftswoche soll auch die CDU/CSU-Fraktion höhere Freibeträge diskutieren. Ihr Vorschlag beinhaltet die folgenden Erhöhungen: 

  • 825.000 € statt 500.000 € für Ehepartner
  • 660.000 € statt 400.000 € für Kinder
  • 330.000 € statt 200.000 € für Enkel
  • 165.000 € statt 100.000 € für Eltern und Großeltern.

Was heißt das für Immobilienbesitzer? 

In unserem Beitrag vom 12. Oktober hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass Eigentümer von Immobilien nicht zwingend übereilt Ihre Immobilien noch in diesem Jahr übertragen müssen, da es für viele Immobilien trotz der geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes keine Erhöhung der Steuerwerte geben wird. Sollten die Freibeträge nun tatsächlich angehoben werden, könnte dies eher ein Grund sein, abzuwarten. Ob die die Freibeträge wirklich in dem Maße angepasst werden, ist allerdings derzeit noch völlig offen. 

Wir werden hier von den weiteren Entwicklungen berichten.