Erneut hohe Haftstrafen im Cum-Ex-Skandal

Drei Ex-Banker müssen wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis

Im Cum Ex-Skandal gibt es weitere Haftstrafen wegen Steuerhinterziehung

Veröffentlicht am: 08.11.2022
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Im Rahmen des Cum-Ex-Komplexes sind erneut Verantwortliche wegen Steuerstraftaten zu empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Frankfurt hat am Montag gegen drei frühere Manager der Maple Bank mehrjährige Haftstrafen ausgesprochen. Ein vierter kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Erstmals Haftstrafe für deutschen Banker

Zu den Verurteilten zählt auch der ehemalige Deutschland-Chef der Maple Bank, der wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten und zu einer Geldbuße von 96.000 Euro verurteilt wurde. Weitere 2,9 Millionen Euro wurden als Tatbeiträge aus seinem Vermögen eingezogen. Er ist der erste frühere Bankchef in Deutschland, der wegen Steuerstraftaten im Rahmen der Cum-Ex-Geschäfte ins Gefängnis muss.

Ähnlich hoch fiel die Strafe für einen weiteren ehemalige Manager der Maple Bank aus. Er musste sich ebenfalls wegen Steuerhinterziehung verantworten und erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten und eine Geldbuße von 60.000 Euro. Der dritte Ex-Banker muss für dreieinhalb Jahren ins Gefängnis. Bei ihnen wurden ebenfalls Tatbeiträge von insgesamt knapp 2 Millionen Euro eingezogen.

Wegen seines umfassenden Geständnisses und der Hilfestellung bei der Aufarbeitung der Steuerhinterziehungen profitierte der vierte Verurteilte von Strafmilderungsgründen. Er wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die vom Landgericht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch aus seinem Vermögen werden allerdings Tatbeiträge in Höhe von 5,7 Millionen Euro eingezogen.

Ein nicht enden wollender Steuerskandal

Die „erhebliche kriminelle Energie“, wie es der Richter am Landgericht betonte, zeigte sich auch an der beispiellosen Höhe der Steuerschäden, die durch die Aktiendeals der Maple Bank entstanden sind. Die Verurteilten hatten ab 2006 „gemeinschaftliche Handelsstrukturen aufgebaut“, die die Cum-Ex-Geschäfte ermöglichten. Insgesamt liegt der Schaden für den deutschen Fiskus wohl bei mindestens 36 Milliarden Euro, allein 388 Millionen Euro davon gehen auf die Geschäfte der Maple Bank zurück.

Doch mit dem aktuellen Urteil aus Frankfurt ist die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren gegen einen weiteren Ex-Banker und zwei früheren Steueranwälten der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer war zuvor abgetrennt worden. Ihnen wird vorgeworfen, den Aufbau der Cum-Ex-Handelsstrukturen mit Gutachten unterstützt zu haben.

Strafrahmen für Steuerhinterziehung im Gesetz und laut BGH

Der gesetzliche Strafrahmen für Steuerhinterziehung reicht gemäß § 370 AO von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders Schweren Fällen bis zu 10 Jahre. Zur konkreten Strafzumessung hat der Bundesgerichtshof folgende Leitlinien entwickelt:

  1. hinterzogene Steuer bis 50.000 Euro -> Geldstrafe
  2. hinterzogene Steuer von mehr als 50.000 Euro -> Haftstrafe bei besonders schwerer Steuerhinterziehung, ggf. Aussetzung zur Bewährung     
  3. hinterzogene Steuer von mehr als 1 Mio. Euro -> Freiheitsstrafe und öffentliche Hauptverhandlung zwingend (kein Strafbefehl möglich)

In Anbetracht der Schadenshöhe muss die Strategie des Angeklagten, der "nur" zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde als Erfolg angesehen werden. Nur durch das umfassende Geständnis und die Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden konnte hier eine Haftstrafe verhindert werden.