Gefängnis für Diebstahl der Steuerhinterzieher-CDs

Schweizer Gericht verurteilt geständigen Deutschen

Veröffentlicht am: 27.08.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein Schweizer Gericht hat einen deutschen IT-Techniker wegen Wirtschaftsspionage, Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäsche zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, ca. 2.700 Datensätze der Schweizer Privatbank Julius Bär in Zürich gestohlen und für 1,1 Millionen Euro an die deutschen Finanzbehörden weiterverkauft zu haben. Ohne das Geständnis des Angeklagten wäre die Strafe wohl noch höher ausgefallen. Neben der Haftstrafe wurden offenbar auch Vermögenswerte des Täters vom Gericht eingezogen. Die gestohlenen und weiterveräußerten Daten betrafen insbesondere vermögende Privatkunden aus Deutschland und den Niederlanden.

Hintergrund

Der Ankauf von Datenträgern mit vertraulichen Informationen über deutsche Kunden von Schweizer Banken ist rechtlich umstritten und immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Insbesondere die Opposition sieht in dem Ankauf eine effiziente Ermittlungsmöglichkeit der deutschen Steuerbehörden im Kampf gegen die Steuerhinterziehung und zur Aufspürung von Schwarzgeld. Die Regierungskoalition setzt dagegen eher auf ein Abkommen mit der Schweiz, dass jedoch im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat. Der Ankauf der Steuerdaten wird auch als Belastung für das Verhältnis Deutschland-Schweiz gesehen. Ob das Urteil des Bundesstrafgerichts abschreckende Wirkung haben wird, bleibt abzuwarten.