Gehaltszufluss bei geschäftsführerenden GmbH-Gesellschaftern

Bundesfinanzministerium zu steuerlichen Beurteilung nicht ausgezahlter Gehaltsbestandsteile

Veröffentlicht am: 22.05.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit Urteilen aus den Jahren 2011 und 2013 hatte der Bundesfinanzhof zur lohnsteuerlichen Behandlung bestimmter Gehaltsbestandteile eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft Stellung genommen, die im Anstellungsvertrag vereinbart, jedoch nicht ausgezahlt wurden. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 12. Mai 2014 zum Zufluss nicht ausgezahlter Gehaltsbestandteile bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH geäußert:

  • Für den Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer durch eine verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft kommt es darauf an, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer vor oder nach Entstehen seines Anspruchs darauf verzichtet hat.
  • Maßgeblich dafür ist, inwieweit Passivposten in eine Bilanz der Gesellschaft hätten eingestellt werden müssen, die zum Zeitpunkt des Verzichts erstellt worden wäre.
  • Auf die tatsächliche Buchung in der Bilanz der Gesellschaft kommt es für die Frage des Zuflusses aufgrund einer verdeckten Einlage nicht an.

Hintergrund

Geschäftsführende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft müssen im Vergleich zu einem Einzelunternehmer oder einem Gesellschafter einer Personengesellschaft zahlreiche Besonderheiten beachten. Insbesondere für die Bereiche Steuern und Haftung sollten sich die Betroffenen daher unbedingt die notwendigen Grundkenntnisse aneignen, um ein Gespür für die rechtlichen Zusammenhänge und Abläufe in der GmbH zu entwickeln. 

ROSE & PARTNER bietet Schulungen für Geschäftsführer an, die dieses notwendige Grundwissen vermitteln. Außerdem steht auf unserem Internetauftritt ein Leitfaden für Geschäftsführer zu Verfügung, in dem man sich einen ersten Überblick über das notwendige Basiswissen verschaffen kann.