Geschäftsführer – Basiswissen
Rechte, Pflichten, Risiken
Der Geschäftsführer einer GmbH oder GmbH & Co. KG muss viele Pflichten beachten. Verstößt er gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten, kann es zu weitreichenden Schadensersatzansprüchen kommen. Auch die Verletzung der Vorgaben einer unternehmensinternen Geschäftsordnung, von Gesellschafterbeschlüssen oder Gesellschafterweisungen kann haftungsrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer nach sich ziehen. Mancher Pflichtenverstoß kann sogar eine Strafbarkeit des Geschäftsführers begründen. Grund genug sich mit den rechtlichen Anforderungen näher auseinander zu setzen:
Geschäftsführervertrag: wichtige Regelungsaspekte
Pflichten und Rechte ergeben sich für den Geschäftsführer aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag und dem Geschäftsführervertrag. Viele dieser Pflichten können auch nicht abbedungen werden, der Geschäftsführer kann sich nicht von sämtlichen Risiken freizeichnen. Zugunsten des Geschäftsführers sind aber durchaus haftungsreduzierende Regelungen in seinem Geschäftsführervertrag zulässig: Geschäftsführungsvertrag: wichtige Regelungsaspekte
Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers?
Fremdgeschäftsführer und Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung stellen sich oft die Frage, ob Sie der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterfallen. In der Praxis wird diese Frage anhand mehrerer Kriterien beurteilt. Die Rechtsprechung stellt dabei im Wesentlichen auf die "Rechtsmacht" des Geschäftsführers im Unternehmen ab. Ausführliche Informationen: Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
Einflussnahme der Gesellschafter auf die Geschäftsführung
Sowohl in der GmbH als auch in der GmbH & Co. KG haben die Gesellschafter mit einer Stimmenmehrheit effektive Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung und können Maßnahmen – manchmal sogar zum Nachteil des Gesellschaftsinteresses – gegen den Willen der Geschäftsführer durchsetzen. Der Geschäftsführer hat solche Weisungen der Gesellschafterversammlung zu befolgen, es sei denn, die Weisung ist evident illegal.
Gesellschafterdarlehen: Risiken bei der Gesellschaftsfinanzierung
Die Gesellschafterfinanzierung ist stets eine Gefahr für den Gesellschafter und Geschäftsführer. Darlehensrückzahlungen von der Gesellschaft an den Darlehengeber können in bestimmten Situationen zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen. Gegebenenfalls muss auch der Gesellschafter sein zurückerhaltenes Darlehen an die Gesellschaft zurückzahlen: Gesellschafterdarlehen: altes und neues Recht
Verhaltensanforderungen in der Unternehmenskrise
Die Krise der Gesellschaft stellt hohe Verhaltensanforderungen an die Geschäftsführung. Im Umfeld der Unternehmenskrise kann es nicht nur zur zivilrechtlichen, sondern auch zur strafrechtlichen Haftung des Geschäftsführers kommen. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich in und außerhalb von Gesellschafterversammlungen zustande kommen. Oftmals muss der Geschäftsführer bei der Einladung der Gesellschafterversammlung wichtige Formvorschriften einhalten, wenn Konflikte unter den Gesellschaftern in der GmbH drohen. Der Geschäftsführer muss genau wissen, wie wirksame Beschlüsse zustande kommen und wie er sich in der Krise verhalten soll, sonst droht seine persönliche Haftung.
Informations- und Kontrollrechte der (Minderheits-)Gesellschafter
Jeder Gesellschafter verfügt nicht nur über Gewinn-, sondern auch über Mitwirkungsrechte, die mit Informationsrechten verbunden sind. Das Gesetz sieht einen konkreten Umfang der Informations- und Kontrollrechte vor, der jedoch durch den Gesellschaftsvertrag eingeschränkt und erweitert werden kann. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, stets sämtliche Informationen der Gesellschaft in geordneter Form vorzuhalten und muss Informationsanfragen jedes Gesellschafters beantworten. Nur im Ausnahmefall und stets nur, nachdem eine Gesellschafterversammlung dem zugestimmt hat, darf der Geschäftsführer die Herausgabe einer Information an einen Gesellschafter verweigern (zum Beispiel, wenn er Anhaltspunkte hat, dass der Gesellschafter ein Konkurrenzunternehmen aufbauen will).
Geschäftsführerhaftung: typische Gefahren
Die Position des Geschäftsführers ist oftmals gut oder sogar sehr gut vergütet. Es wird häufig übersehen, dass die Vergütung zu einem guten Teil auch Abgeltung der weitreichenden Pflichten und eines potentiell existentiellen Haftungsrisikos ist. Jeder Geschäftsführer trägt eine große Verantwortung. Auf der einen Seite ist er als Treuhänder des Gesellschaftsvermögen gegenüber der Gesellschaft persönlich haftbar. Auf der anderen Seite haftet er auch gegenüber Dritten (Sozialversicherungsbehörden, Finanzamt) für die Erfüllung von Abgabepflichten. Dabei kann man sich sogar dem strafrechtlichen Vorwurf der Untreue in der GmbH schneller ausgesetzt sehen, als gedacht.
An den Geschäftsführer werden abhängig von der Situation und der Vermögenslage der Gesellschaft unterschiedlichste Anforderungen gestellt. Nur wer das oftmals komplexe Pflichtengerüst des Geschäftsführers kennt, kann die zivil- und strafrechtlichen Risiken verhindern: Leitfaden Geschäftsführerhaftung
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