Gekündigte Meta-Mitarbeiter ohne Abfindung

Wann gibt es Abfindung in welcher Höhe?

Meta-Mitarbeiter bemängeln fehlende Abfindung nach Kündigung durch Zuckerberg.

Veröffentlicht am: 30.12.2022
Qualifikation: Rechtsanwältin in Berlin & Hamburg
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Meta hat jüngst im November 2022 die Entlassung von rund 11.000 MitarbeiterInnen angekündigt - das entspricht etwa 13% der Belegschaft. Dabei wurde allen ein Abfindungspaket in Aussicht gestellt, das sich u.a. nach der Länge der Beschäftigung richten sollte. Betroffene beklagen nun, keine bzw. eine wesentlich schlechtere Abfindung erhalten zu haben. 

Hohe Abfindungen von Zuckerberg zugesagt 

Hintergrund der Kündigungswelle waren wohl Fehlkalkulationen im Metaverse. CEO Zuckerberg hatte diesbezüglich Fehler eingestanden und im Rahmen der Kündigung angekündigt, dass alle Mitarbeiter eine Abfindung entsprechend 16 Wochen Arbeit zu ihrem Grundgehalt erhalten sollten. Dazu sollte eine Zahlung in Höhe ihres Gehalts für zwei zusätzliche Wochen erfolgen für jedes Jahr, in dem sie im Unternehmen tätig waren.

Außerdem sollten die noch offenen Urlaubstage ausgezahlt werden und die Kosten für die medizinische Versorgung der MitarbeiterInnen und ihrer Familien für die Dauer von sechs Monaten übernommen werden. 

Mitglieder des sog. Sourcer Development Programs bei Meta wandten sich dagegen nun an die Öffentlichkeit und erklärten, dass sie nur 8 Wochen Grundgehalt und drei Monate Krankengeld bekommen hätten. 

Wann besteht ein Rechtsanspruch auf Abfindung?

Die Zusagen von Zuckerberg in Bezug auf zu zahlende Abindungen dürften dabei großteils freiwillig erfolgt sein, um den Missmut der Beteiligten aber auch der Öffentlichkeit abzuwiegeln. Denn: ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht für ArbeitnehmerInnen grundsätzlich nicht - nicht einmal im deutschen Recht. 

Während nach der US-amerkanischen Rechtsordnung Mitarbeiter grundsätzlich jederzeit kündbar sind und auch grundsätzlich (wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde) keinen Kündigungsschutz genießen, ist das in Deutschland dagegen anders:

Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht schützen Mitarbeiter je nach Länge ihrer Zugehörigkeit vor einer überraschenden Kündigung. Wenn Arbeitgeber diese Fristen umgehen wollten, werden daher in der Praxis oft Aufhebungsverträge gemacht, um das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist zu beenden. Darauf aber lassen sich Mitarbeiter in der Regel nicht ohne eine entsprechende Abfindungszahlung ein. 

Regelung der Abfindung im Arbeitsvertrag 

Wird eine solche Abfindung aber vertraglich zugesichert, besteht bei Mitarbeitenden auch ein entsprechender Anspruch auf Zahlung der Abfindung. Eine solche Vereinbarung erfolgt oftmals im Arbeitsvertrag für besonders wertvolle Angestellte - in der Regel für Manager, Geschäftsführer oder Vorstände. 

Aber eine solche Verbindlichkeit kann grundsätzlich auch durch eine öffenliche Bekundung erfolgen, wie im Falle von Mark Zuckerberg und Meta. Ob ein solcher Rechtsbindungswille der Beteiligten hier in Bezug auf jeden Einzelnen angenommen werden kann, müsste anhand der konkreten Umstände ermittelt werden, die leider der Öffentlichkeit unbekannt sind.