Kann es was schöneres als die Ehe geben?

FDP plant neue Form der Partnerschaft

Veröffentlicht am: 18.02.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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FDP plant  Verantwortungsgemeinschaft als neue Partnerschaftsform

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Partnerschaft durch Verantwortung? Die FDP sieht eine gegenseitige Verantwortungsübernahme als Grundlage für eine neue Partnerschaftsform und will die sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ künftig in das Familienrecht aufnehmen lassen. Neben der Ehe könnte dann auch die Verantwortungsgemeinschaft Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten begründen. Einen entsprechenden Antrag will die Partei nun im Bundestag einreichen.

Rechte und Pflichten abseits von Verwandtschaft oder Ehe

Mit der Ehe tritt zwischen den verheirateten Personen eine besondere Rechtsbeziehung ein.  Viele Pflichten, aber auch Privilegien, sind mit der Eheschließung verbunden. Der Ehepartner ist in vielen Situationen erster Ansprechpartner, beispielsweise bei Auskunftsansprüchen gegenüber Ärzten oder Behörden. Gerade auch besondere steuerliche und erbrechtliche Vorteile kommen allein Ehepartner zu.

Nach den Plänen der FDP sollen künftig auch andere Gemeinschaften mit einer besonderen Verbundenheit rechtlich besser gestellt werden. Mit der sogenannten Verantwortungsgemeinschaft soll eine neue Partnerschaftsform geschaffen werden – unabhängig von Verwandtschaft oder Ehe.

"Wir wollen Menschen unterstützen, die füreinander Verantwortung übernehmen, jenseits von Verwandtschaft und Ehe", so die Begründung des FPD-Bundestagsabgeordneten Daniel Föst.

Verantwortungsgemeinschaft als Gemeinschaft mit besonderer Verbundenheit

Dabei soll die Verantwortungsgemeinschaft nach den Vorstellungen der FDP relativ einfach zu schließen sein und beispielsweise Senioren-Wohngemeinschaften, enge Freunde oder hilfsbereite Nachbarn beinhalten können.

Ziel soll es sein diesen rechtlich verbundenen Gemeinschaften, die auf einer anderen Grundlage beruhen als Ehe oder Verwandte, besondere gesetzliche Vorteile einzuräumen. So sollen etwa Auskunftsrechte gegenüber Ärzten oder Behörden auch Personen in dieser Verantwortungsgemeinschaft zustehen. Auch Vorteile im Steuer- oder Erbrecht sieht der Plan der FDP vor. Gleichzeitig sollen mit der neuen Partnerschaftsform aber auch Fürsorgepflichten verbunden sein. Die FDP stellt ganz klar, dass die Verantwortungsgemeinschaft "kein Konkurrenzprojekt zur Ehe" sein soll. Daher sollen besondere Bereiche, die zwingend mit der Ehe oder der Verwandtschaft verbunden sind, von der neuen Partnerschaftsform ausgeschlossen sein. Dazu soll beispielsweise das Namensrecht zählen.  

Tendenz zur Öffnung der Partnerschaftsformen

Bisher sieht das Familienrecht nur bestimmte Verbindungen als rechtlich relevant an. Die Ehe als rechtliche Verbindung zweier Menschen wurde ursprünglich als Beziehung zwischen Mann und Frau angesehen. Doch auch diese klassische Definition einer Ehe hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Seit Juni 2017 ist auch die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren möglich. Alle Folgen der Eheschließung gelten dann auch für diese Paare.

Es zeigt sich also durchaus eine Tendenz hin zu einer offeneren Vorstellung davon, was alles als Partnerschaftsform angesehen werden kann. Ob eine solche Ausweitung des Begriffes der Partnerschaft nach den Plänen der FDP auch auf andere, weitaus lockere Verbindungen zwischen Menschen, ausgeweitet werden soll, wird sich zeigen.