Kindeswohl nur mit Rechtsanwalt?

BGH-Entscheidung im Sorgerecht

Wenn sich die Eltern eines Kindes für eine Trennung entscheiden, steht oft die Frage nach dem Sorgerecht für die Nachkommen im Raum. In diesen Fall stellt sich die weitere Frage, wer für den Minderjährigen als Verfahrensbeistand beigeordnet werden soll.

Veröffentlicht am: 24.08.2018
Qualifikation: Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg
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Die obersten Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass ein Rechtsanwalt dafür nicht zwingend erforderlich ist. Ist die Entscheidung für das Kindeswohl nun positiv oder negativ?

Neutrale Sachlichkeit oder fundierte rechtliche Kompetenz?

Die geschiedenen Eheleute schritten sich nach der Scheidung um das Sorgerecht für ihre leiblichen Kinder. Für sie wurde vom Familiengericht ein Verfahrensbeistand zugewiesen. Dem Vater war dies zu wenig. Er wollte, dass für diese Angelegenheit ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Das Gericht lehnte das Gesuch ab, ebenso wie die Entscheidungskompetenz für die Wahrnehmung einer Beistandserteilung.

Der Mann ging dagegen vor und musste sich letztlich vor dem BGH geschlagen geben. Die Karlsruher Richter entschieden, dass es wegen des Kindeswohls nicht geboten sei, dass ein Rechtsanwalt als Beistand angeordnet werden müsse. Wenn die Eltern sich in der Sache einig sind, können sie gemeinsam einen Verfahrensbeistand organisieren. Wenn sie sich nicht einig sind, müsse das Familiengericht für die Kinder einen Beistand bestellen.

Nicht jeder ist über die Entscheidung begeistert

Hauptargument der Richter ist das Kindeswohl - ein zentraler Aspekt des Familienrechts. Im Hinblick auf den Streit zwischen den Eltern könnte ein Rechtsanwalt dem Wohlbefinden des Kindes schaden. Ein Elternteil könnte dabei dem Beistand weisungsbefugt sein und den Ausgang negativ beeinflussen. Normale Verfahrensbeistände könnten in diesen Situationen die Rolle als Anwalt des Kindes problemlos übernehmen.

Aus der Anwaltschaft kam sofort Kritik gegen das Urteil der Richter. Es wird bemängelt, dass das Kind durch eine Person vertreten werde, die von den entscheidenden rechtlichen Normen keinerlei Kenntnisse besitzt. Für die Qualifikationen der Beistände habe der Gesetzgeber keine hinreichenden Qualifikationen festgelegt. So könnten Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter die emotionalen Belange relativ gut erfüllen, die durchgreifende Systematik des Rechts allerdings unterschätzen.

Besser früher klären als nachher spät erwachen

Um bei familiären Streitereien wegen des Sorgerechts die eigenen Kinder nicht in eine belastende soziale und emotionale Situation zu bringen, müssen frühzeitige Maßnahmen ergriffen werden. In diesen Fällen sollte das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Um sich die Chancen auf das Sorgerecht zu sichern, muss taktisch klug vorgegangen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht kann in solchen Fällen die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.