Kommt jetzt der Upload-Filter?

EU-Parlament will Urheberrecht stärken

Veröffentlicht am: 20.09.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

EU-Parlament will Urheberrecht stärken

Ein Beitrag von Danny Böhm

Viele Portale betten im Netz fremde Inhalte in eigene Dienstleistungen. Nicht in jedem Fall wird auf das Urheberrecht Rücksicht genommen. Das Europäische Parlament will die Rechte der Informations- und Kulturschaffenden verbessern und hat am 12.09.2018 eine überarbeitete Verhandlungsposition zur Urheberrechtsreform verabschiedet. Was wird nun aus YouTube, Facebook oder Google-News?

Sind Uploads denn jetzt verboten?

Wenn gegen das Urheberrecht verstoßen wurde, dann musste bisher in der Regel gegen den Nutzer von Internetplattformen als unmittelbaren Störer vorgegangen werden. Dies war beispielsweise der Fall, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Video auf YouTube hochgeladen oder ein Bild bei Facebook gepostet wurde. Nach dem Willen des EU-Parlaments sollen Künstler, Interpreten, Drehbuchautoren, Nachrichtenverleger und Journalisten in Zukunft unmittelbar von den Portalbetreibern ihre Entschädigung erhalten, wenn die Nutzer selbst gegen Urheberrechte verstoßen. Dies gelte nicht nur für vollständige Texte, sondern auch für sogenannte snippets, bei denen nur ein kleiner Teil des Inhalts zur Verfügung gestellt wird.

Nicht kommerzielle Inhalte in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder bei Open-Source-Software sollen nicht unter die neuen Bestimmungen zum Urheberrecht fallen. Bei den restlichen gewerblich genutzten Plattformen sollen die Betreiber nicht gezwungen werden, einen Filter beim Hochladen zu verwenden. Praktisch gesehen wäre die Filterung ohne automatischen Überprüfungsmechanismus wirkungslos. Diese Vorgehensweise wird von Kritikern als Upload-Filter bezeichnet.

Sollte ein Inhalt unberechtigt gelöscht werden, müssen die Betreiber der Plattform schnellstmöglich Beschwerde- und Rechtsbehelfsstellen einrichten, um so einen unrechtmäßiger Weise gelöschten Upload wiederherzustellen. Diese Überprüfung müsse allerdings durch Mitarbeiter und nicht von Algorithmen erfolgen.

Keine Meinungsfreiheit mehr im Internet?

Die Meinungsfreiheit solle nach der Ansicht des EU-Parlamentes durch die neuen Vorschläge zum Schutze des Urheberrechts nichts beeinträchtigt werden. Im Sinne der Freiheit des gesprochenen Wortes wird ein geteilter Hyperlink samt weniger Worte nicht von den speziellen Regelungen erfasst. Immerhin sei die Meinungsfreiheit ein elementarer Teil des Internets.

Gestärkt werden sollen durch die neuen Vorschläge zum Leistungsschutzrecht die Verwertungsrechte der Urheber. Ihnen soll es ermöglicht werden, für ihre erbrachten Dienste eine angemessene und faire Vergütung zu verlangen, wenn diese später für unerwartet hohe Einnahmen oder Gewinne sorgen. Damit müsste Google-News die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls eine Vergütung zahlen. Gegen diese Praxis wenden Kritiker ein, dass die Verlagsbranche ohnehin auf Google angewiesen sei und infolge über keine besonders gute Verhandlungsposition verfüge.

Neuer Vorschlag findet große Mehrheit im europäischen Parlament

438 Abgeordnete stimmten in Straßburg für die neue Position bei Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Dagegen gab es 226 Stimmen mit Nein und 39 Enthaltungen. Mit Blick auf das deutliche Ergebnis im Parlament bleibt die Ansicht der Mitgliedstaaten abzuwarten. Ebenso fraglich ist, ob das Vorhaben das Urheberrecht schützt oder mittelbar sogar schwächen könnte. Für die Kreativwirtschaft in Europa sieht die EU zumindest gute Vorzeichen. Am Ende bleibt allerdings festzuhalten: Mit fremden Federn schmückt man sich nicht.