YouTube-Recht für Unternehmen

Verletzung eigener Inhalte auf YouTube verfolgen

Millionen von Videos werden täglich auf dem Video-Portal YouTube hochgeladen und angesehen. Das Urheberrecht der Betroffenen wird dabei häufig missachtet. Gerade Unternehmen sollten daher ihre Rechte am Bildmaterial wahrnehmen und Verstöße wirksam verfolgen.

Anwaltliche Leistungen im Bereich Social Media & YouTube

Unsere Experten vertreten Sie bundesweit in allen Fragen im Bereich Medien, Internet und Social Media:

  1. Urheberrechtliche Prüfungen
  2. Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen
  3. Vertretung und Beschwerdeführung gegenüber YouTube
  4. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen gegen Urheberrechtsverletzungen

Prüfung des Urheberrechts und der Lizenzierung

Zunächst sollte geprüft werden, ob man tatsächlich Inhaber der entsprechenden Rechte ist, sei es, weil man selbst Urheber, also Schöpfer, des Werkes ist, sei es, weil die Rechte per Lizenzvertrag übertragen worden sind. In diesem Zusammenhang kann der Gang zum Anwalt für das entsprechende Know-how nützlich sein. Dieser kann auch etwaige Lizenzvereinbarungen prüfen.

YouTube bietet in diesem Zweck ein Beschwerdeverfahren, wobei der konkrete Rechteinhaber und die Urheberrechtsverletzung aufzuführen sind. Allerdings besteht das Risiko eines „Ping-Pong-Spiels“ zwischen Beschwerdeführer und Gegner. Denn gegen die Löschung des Videos, kann der Kontoinhaber eine Gegendarstellung mit der Aufforderung zur Wiederherstellung einreichen. Da stets YouTube auf der Richterbank sitzt, kann der Sachverhalt nie einer endgültigen rechtskräftigen Entscheidung zugeführt werden.

Content ID-Anspruch

Um nicht stets nach einzelnen Rechtsverletzungen Ausschau zu halten, existiert daneben das automatische Verfahren „Content ID-Anspruch“. Dazu hinterlegt der Urheber seine Daten bei YouTube und gibt an, was passieren soll, wenn eine Urheberrechtsverletzung im Raum steht. Eine interne Software vergleicht sodann täglich tausende Uploads mit den Referenzwerten. Anschließend wird die von Ihnen angegebene Maßnahme eingeleitet, welche von einer Löschung bis hin zur Monetarisierung des fraglichen Videos  reicht. Durch letzteres gestatten Sie dem „YouTuber“ Ihr geschütztes Material zu verwenden, sofern er den Umsatz des Videos mit Ihnen teilt oder komplett abführt.

Zu beachten ist, dass unberechtigtes Löschungsverlangen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wer Details in der Lizenzvereinbarung übersieht oder falsch interpretiert, sieht sich schnell selbst einer Abmahnung nebst Rechtsanwaltshonorar gegenüber.

Effektiver Rechtsschutz durch Anspruchsdurchsetzung beim Verletzer

Schneller Rechtsschutz, eine Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz erhält der Rechteinhaber jedoch nicht von YouTube sondern nur durch die Geltendmachung von Ansprüchen direkt beim Rechteverletzer. Hierfür stehen die Abmahnung, die einstweilige Verfügung sowie die zivilrechtliche Klage als Instrumente zur Verfügung. Als Ausprägung des vorläufigen Rechtsschutzes ist die einstweilige Verfügung regelmäßig die schnellste Methode. Besonders geeignet in Fällen, in denen das sofortige Verschwinden des rechtsverletzenden Inhaltes oberste Priorität hat, ohne dass Zeit bleibt, sich groß mit der Gegenseite, geschweige einem Gerichtsverfahren um das Veröffentlichungsrecht auseinanderzusetzen. Entstehende Kosten sind im Falle einer berechtigten Abmahnung von der Gegenseite zu tragen.                                                            

Wichtig: Die Abmahnung wird mit der Aufforderung verbunden, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Hiermit wird Ihr Recht nachhaltig geschützt. Der Verletzer verpflichtet sich darin, die in Frage stehenden Inhalte über einen Zeitraum von 30 Jahren weder auf YouTube, noch sonst zu veröffentlichen, sofern ihm hierzu die erforderliche Berechtigung fehlt. Im Falle des Zuwiderhandelns drohen hohe Vertragsstrafen.

Gerade dies wird mit der schlichten Kontaktaufnahme mit YouTube selbst im Falle einer Löschung des Videos nicht erreicht – ohne Unterlassungserklärung haben Sie gegen einen erneuten Upload nichts in der Hand. Es bliebe Ihnen nur die Beschwerde bei YouTube, woraufhin höchstens das urheberrechtsverletzende Video vom Netz genommen wird. Und „Ping-Pong“ will auch niemand. Nachhaltig? – Eher nicht.

Vertrauen Sie daher bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet auf die effektive Arbeit spezialisierter Rechtsanwälte.

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