Markenrechtsstreit um Streifen

Adidas tritt überraschend den Rückzug an

Nachdem der Sportartikelhersteller Adidas noch Anfang letzter Woche vor dem US-Markenamt gegen das gelbe Streifendesign von Black Lives Matter vorgehen wollte, ruderte der Konzern nun überraschend wieder zurück.

Veröffentlicht am: 03.04.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Adidas wird es nun doch zu heiß – Im Markenrechtsstreit gegen das gelbe Streifendesign einer Stiftung der Anti-Rassismus-Bewegung „Black Lives Matter“ macht der Sportartikelhersteller eine Kehrtwende. Adidas musste sich in der Vergangenheit beim Thema Rassismus häufig Kritik aussetzen.

Begründet Markendesign eine Verwechslungsgefahr?

Gegen die Markenanmeldung einer zentralen Stiftung der US-Bewegung Black Lives Matter ist jüngst der Konzern Adidas mit einem Antrag beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt vorgegangen. Der Sportartikelhersteller störte sich an den drei gelben Streifen im Logo der Stiftung und befürchtete eine Verwechslungsgefahr mit seiner eigenen berühmten Drei-Streifen-Marke. Die Marke besteht für Adidas bereits seit dem Jahr 1952 und wird international mit dem Sportartikelhersteller verbunden. Eine Verwendung des Logos der Black Live Matter Stiftung auf Bekleidung, Taschen oder Websites wollte man daher verhindern.
Nur zwei Tage später zog der Konzern seinen Widerspruch gegen die Markenanmeldung der Black Lives Matter Global Network Foundation allerdings wieder zurück. Ob die Kehrtwende aus der Sorge heraus begründet war, der Markenrechtsstreit könne als inhaltlich Kritik an den Zielen der Anti-Rassismus-Bewegung verstanden werden, blieb offen. Der Sportartikelhersteller hatte zuletzt ohnehin mit Rassismus-Vorwürfen und entsprechenden Imageproblemen zu kämpfen.

Adidas nimmt Widerspruch zurück

Black Lives Matter steht auch außerhalb der USA für eine Bewegung gegen Fälle von rassistisch motivierter Polizeigewalt gegen People of Color. Auch in Deutschland gewann die Bewegung viel mediale Aufmerksamkeit. Die Stiftung Black Lives Matter Global Network Foundation war 2013 von den Urhebern der Bewegung gegründet worden und gilt als einflussreich unter den Aktivisten. Im November 2020 hatte die Stiftung auch ihr Markendesign angemeldet.

Kein Markenschutz für jegliches Streifendesign

Der kurzweilige Markenstreit mit Black Lives Matter ist nicht der erste im Zusammenhang mit dem bekannten Streifendesign von Adidas. Wenn es um den Schutz der Marke geht, ist der Konzern in der Verteidigung seiner Interessen rigoros. Bereits in der Vergangenheit ist der Konzern vielfach gegen Markenanmeldungen und Markenrechtsverletzungen vorgegangen. Seit 2008 reichte der Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach mehr als 90 Klagen ein und unterzeichnete mehr als 200 Vergleichsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Marke.

Doch nicht in jedem Fall ist das Vorgehen von Adidas mit Erfolg gekrönt. Jüngst musste der Konzern eine Niederlage im Streit mit dem Mode-Unternehmen Thom Browne einstecken. Im Jahr 2021 verklagte Adidas Thom Browne und behauptete, dessen Design würde das Markenzeichen von Adidas, insbesondere die Verwendung der Streifen, verletzen. Ein Gericht in New York entscheid anders und sah in den vier parallelen Streifen, die die Modemarke seit 2008 verwendet, keine Verwechslungsgefahr mit den berühmten drei Streifen von Adidas.