Kanzlei für Markenrecht
Eintragung, Widerspruch und Abmahnung im Markenrecht
Die Marke und ihr Schutz ist für viele Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil unternehmerischen Erfolgs. Als Kanzlei für Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz schützen wir Ihr geistiges Eigentum und betreuen Sie in allen Rechtsfragen zur Marke - in Hamburg, Berlin, Frankfurt, München, Köln und deutschlandweit.
Anwaltliche Leistungen im Markenrecht
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte schützen Marken sowohl durch deren Anmeldung beim jeweiligen Markenamt als auch bei der Verfolgung von Markenverletzungen im Falle des Verstoßes gegen Ihre Markenrechte. Zu unseren Leistungen zählen dabei insbesondere:
- Markenrecherche und Schutzfähigkeitsprüfung
- Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke - national, europäisch oder international
- Die Verfolgung von Markenverletzungen/Produktpiraterie
- Die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche, insbesondere auch durch Abmahnung wegen Markenverletzungen und durch Klage
- Durchführung von Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem deutschen oder europäischen Markenamt
- Markenlizenzierung und Lizenzverträge
Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Was ist eine Marke und wie ist sie geschützt?
Um die Leistungen im Markenrecht zu verstehen, ein kleiner Überblick über den möglichen Schutz einer Marke.
Grundsätzliches zum Markenrecht
Das Markenrecht ist Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes. Da es keine Fachanwälte für Markenrecht gibt, erfolgt die Beratung und Vertretung in Rechtsfragen rund um die Marke in der Regel durch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - meist in Wirtschaftskanzleien mit entsprechender Ausrichtung.
Was ist eine Marke?
Das Markenrecht kennt verschiedene Markenformen. In die amtlichen Register können folgende Marken eingetragen werden:
- Wortmarken bestehen aus Wörtern, einzelnen Buchstaben oder auch Zahlen und sonstigen Schriftzeichen der üblichen Druckschrift.
- Bildmarken sind Bilder, Teile von Bildern oder Abbildungen in Form eines Logos.
- Wort-/Bildmarken sind eine Mischform, bestehend aus Wort- und Bildbestandteilen bzw. aus grafisch dargestellten Wörtern.
- Dreidimensionale Marken sind gegenständliche Marken, die eine dreidimensionale Gestaltung beinhalten.
- Hörmarken bestehen aus akustischen - hörbaren - Tönen, Tonfolgen, Melodien, Klängen oder Geräuschen.
- Kennfadenmarken sind auf Produkten angebrachte farbige Streifen oder Fäden.
Somit können als Marke grundsätzlich alle Zeichen, Wörter, Namen, Zeichnungen, Zahlen, Hörzeichen oder dreidimensionale Gestaltungen geschützt werden. Am häufigsten werden bei den Markenämtern Wortmarken, Wort/Bildmarken und Bildmarken angemeldet.
Wie entsteht der Markenschutz?
Nur, wer seine Marke zum Schutz anmeldet und die Marke eintragen lässt, genießt den Schutz des Markenrechts. Verletzt die eigene Marke andere, schon bestehende Markenrechte Dritter, ist ein Schutz ggf. nicht möglich. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie sind meine Rechte geschützt?
Als Inhaber einer Marke haben Sie das Recht, andere von der Nutzung des geschützten Kennzeichens auszuschließen und bei Rechtsverstößen Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz zu verlangen. Auch die ihnen für die Abwehr notwendigen Kosten können Sie erstattet verlangen.
Verletzungen prüft das Markenamt aber nicht automatisch. Sie müssen sich selbst darum kümmern, dass kein Dritter Ihre Marke verletzt und den Markt regelmäßig überprüfen.
Warum ist die Marke so umfassend geschützt?
Der immaterielle Wert einer Marke ist für Ihr Unternehmen von immenser Bedeutung. So finden teilweise Fusionen und Unternehmensübernahmen nur zu dem Zweck statt, um die Rechte an einer Marke zu erlangen. Damit aus einem Namen oder aus einem Produkt eine erfolgreiche Marke entsteht und sich diese etabliert, ist zielgerichtete - meist kostenintensive - Werbung erforderlich. Zuvor bedarf es zum Erhalt einer gesicherten Rechtsposition und zur dauerhaften erfolgreichen Etablierung auf dem Markt einer Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (oder einem internationalen Markenamt wie EUIPO oder WIPO).
Strategische Überlegenheit durch Perspektivwechsel
Wir sind eine der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands mit einem spezialisierten Team im Urheberrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Unsere Fachanwälte kennen aus ihrer Beratungspraxis beide Seiten: Markenrechtsinhaber und Verletzer von Markenrechten. Dieser „Blick hinter die Kulissen“ versetzt uns in eine einzigartige Verhandlungsposition, in der Sie Dank unserer jahrelangen Expertise in dem Bereich auf das für Sie beste Ergebnis hoffen können.
Stundensatz ab 380 EUR zzgl. UmSt.
Anmeldung, Eintragung, Überwachung von Marken
Eine Marke entsteht in der Regel erst mit der Eintragung in ein amtliches Register. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz haben umfangreiche Erfahrung bei der Anmeldung und Eintragung einer Marke und sorgen dafür, dass Ihre Marke von Anfang an auf einem belastbaren rechtlichen Fundament steht – das beginnt bei der richtigen Markenform und endet bei der präzisen Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassifikation).
Deutsche Marke beim DPMA
Die nationale Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Das DPMA prüft die Anmeldung auf formale Anforderungen und auf absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG – etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben. Entscheidend: Das DPMA prüft nicht, ob bereits identische oder ähnliche ältere Marken existieren. Diese Kollisionsprüfung müssen Sie selbst veranlassen.
Unionsmarke beim EUIPO
Mit der Unionsmarke schützen Sie Ihr Zeichen mit einer einzigen Anmeldung beim EUIPO in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Das ist sinnvoll für Unternehmen, die über Deutschland hinaus tätig sind oder expandieren – und für Online-Händler, deren Angebote ohnehin europaweit sichtbar sind.
Internationale Marke (WIPO / Madrider System)
Über das Madrider System bei der WIPO lässt sich auf Basis einer deutschen oder europäischen Basismarke Schutz in einer Vielzahl weiterer Staaten erstrecken. Wir entwickeln mit Ihnen die passende Schutzgebietsstrategie – abgestimmt auf Ihre tatsächlichen und geplanten Märkte.
Markenrecherche & -überwachung
Weil das DPMA ältere Rechte nicht prüft, ist die Markenrecherche der wichtigste – und am häufigsten unterschätzte – Schritt. Dieser muss auf zwei Ebenen erfolgen, bei denen unsere Fachanwälte Sie mit ihrer Expertise für Markenrecht gern unterstützen:
- Markenrecherche vor Anmeldung einer Marke:
Wer ohne sorgfältige Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche anmeldet, riskiert nach dem Markenstart eine Abmahnung, ein Widerspruchsverfahren und im schlimmsten Fall ein kostspieliges Rebranding. Unsere Fachanwälte prüfen Ihr Wunschzeichen auf Schutzfähigkeit und Kollisionsgefahr und geben Ihnen eine belastbare Einschätzung, bevor Sie die Anmeldung beginnen. - Markenüberwachung nach Eintragung einer Marke:
Eine eingetragene Marke nützt wenig, wenn Nachahmer unbemerkt bleiben. Wir überwachen für Sie kollidierende Neuanmeldungen, damit Sie rechtzeitig – innerhalb der Widerspruchsfrist – reagieren können, und steuern Ihr Markenportfolio über alle Schutzgebiete hinweg.
Widerspruch gegen eine Markeneintragung
Wird eine Marke eingetragen, die mit Ihrer älteren Marke verwechselbar ist, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz mit Expertise im Markenrecht vertreten wir Sie auf beiden Seiten – beim Vorgehen gegen jüngere Marken ebenso wie bei der Verteidigung Ihrer Eintragung gegen einen Widerspruch.
Marke löschen lassen
Dritte können die Löschung einer Marke beim Markenamt veranlassen, wenn die Marke gegen absolute Schutzhindernisse verstößt. Auch wenn die Markeneintragung gegen eigene ältere, ähnliche Kennzeichen verstößt kommt ein Löschungsverfahren vor dem Zivilgericht in Betracht.
Wer jedoch eine Marke löschen lassen will, sollte sich vorab über die Konsequenzen sowie über die Voraussetzungen und den Ablauf des markenrechtlichen Löschungsverfahrens im Klaren sein. Unsere Fachanwälte haben viele Erfahrungen bei der Betreibung von Löschungsverfahren gesammelt und begleiten Sie hier gern.
Markenverletzungen: Abmahnung, Schadenersatz & Co
Markeninhaber haben das Recht, Dritte von der Nutzung Ihres Zeichens auszuschließen und bei Verletzungen Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu verlangen (§ 14 MarkenG). Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Durchsetzung eigener Markenrechte, sondern beraten auch Empfänger von Abmahnungen bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche.
Abmahnung erhalten – was tun?
Eine markenrechtliche Abmahnung verlangt typischerweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – meist unter kurzer Frist. Drei Hinweise:
- Fristen ernst nehmen, aber nichts überstürzen. Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft – sie bindet Sie oft lebenslang und mit empfindlichen Vertragsstrafen.
- Berechtigung prüfen lassen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt; Umfang und Vertragsstrafe sind häufig überzogen.
- Anwaltlich reagieren. Wir prüfen die Ansprüche, formulieren – wo nötig – eine modifizierte Unterlassungserklärung und verteidigen Sie gegen unbegründete Forderungen.
Abmahnung aussprechen, Rechte durchsetzen
Für Rechteinhaber ist die Abmahnung oft der kostengünstigste und effektivste Schritt, eine Markenrechtsverletzung zu unterbinden. Dabei muss die Prüfung der Markenverletzung aber notwendiger Vorschritt sein, und dabei sollte der Markeninhaber unbedingt von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz mit Expertise im Markenrecht begleitet werden, denn:
Kostenrisiko: Wer eine unberechtigte Abmahnung ausspricht, obwohl gar keine Markenrechtsverletzung vorliegt, muss selbst die Kosten des zu Unrecht Abgemahnten tragen.
Markenlizenzierung, Lizenzverträge
Markeninhaber haben über die Lizenzierung ihrer Marke die Möglichkeit, diese über die Eigenverwertung hinaus wirtschaftlich zu nutzen. Die Marke wird dann (auch) vom Lizenznehmer genutzt, während sich der Markeninhaber auf andere Kompetenzen, beispielsweise in der Produktion oder im Vertrieb, fokussieren kann. Markeninhaber können dabei entscheiden, in welchem Umfang Ihre Marke genutzt werden soll und können durch einen individuellen Marken-Lizenzvertrag die für sie passende Konstellation bestimmen.
Wer als Markeninhaber bereit ist, seine Lizenzen zu vergeben oder seine Marke zu veräußern, kann eine unverbindliche Erklärung abgeben und im Markenregister eintragen lassen. Diese Eintragung oder die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Lizenz im Markenregister erfolgt auf Antrag.
Wir stehen Ihnen gerne bei allen Fragen zur Marke und zur Markenlizenz beiseite und erarbeiten mit Ihnen das für Sie individuell passende Lizenzkonzept. So ermöglichen wir gemeinsam mit Lizenznehmern und -gebern die optimale Nutzung und Verwertung geistigen Eigentums wie Marken, Patente, Designs und urheberrechtlich geschützten Werken wie Software, Bilder, Fotografien etc.
Marken- und Urheberrecht aus einer Hand
Marken- und Urheberrecht greifen in der Praxis ineinander – etwa bei Logos, Designs, Texten und digitalen Inhalten. Wo hier der Markenrechtsschutz vielleicht nicht greift, kann z.B. trotzdem ein Schutz wegen Verletzung der Urheberrechte an Bildern gelten. Unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht schützen Ihre Rechte umfassend und können problemlos Ihre geistigen Rechte umfassend auch im Urheberrecht begleiten.
Gibt es einen Fachanwalt für Markenrecht?
Nein. Den Titel „Fachanwalt für Markenrecht" gibt es berufsrechtlich nicht. Die passende Qualifikation für markenrechtliche Mandate ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Hier kann man aber besondere Erfahrung im Umgang mit Markenrechten haben.
Brauche ich für die Markenanmeldung wirklich einen Anwalt?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es für eine deutsche Anmeldung nicht. Riskant ist es trotzdem: Das DPMA prüft nicht, ob ältere Rechte entgegenstehen, und auch Fehler bei Markenform oder Klassenwahl können den Schutz wertlos machen. Eine professionelle Recherche und Beratung beugt teuren Konflikten nach dem Markenstart vor.
Wie lange dauert die Eintragung und wie lange ist die Marke geschützt?
Bis zur Eintragung vergehen je nach Auslastung des Amtes meist einige Wochen bis mehrere Monate; eine beschleunigte Prüfung ist möglich. Eine eingetragene Marke ist zunächst zehn Jahre geschützt und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.
Ich habe eine markenrechtliche Abmahnung erhalten – was sollte ich tun?
Reagieren Sie fristgerecht, aber unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft. Lassen Sie die Berechtigung, den Umfang und die geforderte Vertragsstrafe anwaltlich prüfen. Häufig sind Forderungen ganz oder teilweise unbegründet oder überzogen.