Neues Jahr, neue Vorsätze - Testament schreiben

Wer sich im neuen Jahr um sein Testament kümmern sollte

Ein guter Vorsatz fürs neue Jahr wäre es, sich um sein Testament und um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern.

Veröffentlicht am: 28.12.2023
Qualifikation: Rechtsanwältin für Erbrecht in Hamburg
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In unserer erbrechtliches Praxis erleben wir immer wieder, dass ein nicht geringer Teil der Bevölkerung der Meinung ist, dass man ein Testament erst dann braucht, wenn man auch vor hat, in naher Zukunft zu sterben. Meist kommt diese Erkenntnis erst im sehr fortgeschrittenen Alter oder bei ernsthaften Krankheiten oder anstehenden riskanten Operationen. Gleichzeitig begegnen uns in unserem Arbeitsalltag eine Vielzahl von Fällen, welche die Hinterbliebenen nach einem plötzlichen Tod eines Angehörigen vor große Herausforderungen stellen und Rechtsstreitigkeiten verursachen, welche bei rechtzeitiger Nachfolgeplanung vermeidbar gewesen wären. In diesem Beitrag möchten wir einen Überblick geben, wer sich im neuen Jahr besser mal mit einem Testament befassen sollte.

Kinderlose Ehepaare

Wer verheiratet, aber kinderlos ist, unterliegt häufig dem Irrtum, dass beim Tod der Ehepartner der gesetzliche Alleinerbe wäre. Richtig ist aber, dass der überlebende Ehepartner in diesem Fall gemeinsam mit den so genannten Verwandten der zweiten Ordnung Erbe wird. Das sind, wenn sie noch leben, die Eltern. Wer also seinem Ehegatten nicht zumuten möchte, dass er sich im Todesfall mit seinen Schwiegereltern auseinandersetzen muss, sollte Vorsorge treffen. Erben zweiter Ordnung können unter Umständen aber auch weit entfernte Verwandte sein, sofern Eltern ggfls. auch Geschwister und deren Kinder bereits verstorben sind. Kinderlosen Ehepaaren empfehlen wir daher fast immer ein Testament.

Erblasser mit minderjährigen Kindern

Besondere Bedeutung erhalten Vorsorgemaßnahmen auch immer dann, sofern minderjährige Kinder vorhanden sind. Vorsorgen sollte man hier vor allem den tragischen Fall des gemeinsamen (Unfall)-tods beider sorgerechtsberechtigten Eltern. Zum Schutz empfiehlt es sich in aller Regel, für diesen Fall im Testament eine Vertrauensperson als Vormund zu bestimmen. Zusätzlich sollte für diesen Fall häufig Testamentsvollstreckung angeordnet werden.

Patchworkfamilien

Bei Patchworkfamilien besteht immer die Besonderheit, dass die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge auf diese nicht ausgelegt sind. Erbrechtlich besteht keinerlei Verbindung zwischen Stiefkindern und Stiefeltern. Bei Todesfällen ohne Testament führt dieser Umstand häufig dazu, dass die Erbfolge von reinen Zufällen abhängt, welcher der Ehegatten als ersten verstirbt. Dies ist häufig nicht gewollt und nicht sachgerecht. Familien mit Patchworkverhältnissen sollten daher fast immer Vorsorge durch ein Testament treffen.

Bei größeren Vermögenswerten – Erbschaftsteuer bedenken

Gerade bei größeren Vermögenswerten drohen, je nach Steuerfreiträgen, erhebliche Summen Erbschaftsteuer. Wer seine potenziellen Erben hiervon entlasten möchte, kann bereits zu Lebzeiten gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Steuerlast zu minimieren. Es lohnt sich daher immer, einmal zu überlegen, welche Steuerfreibeträge den potenziellen Erben zustehen würden und inwieweit solche möglicherweise überschritten werden würden.

Gründe allein im Nachlass

Es gibt eine Vielzahl von Konstellation, bei der zur Vermeidung von ungewünschten Folgen und Rechtsstreitigkeiten eine Vorsorge durch ein Testament dringend anzuraten ist. Die Gründe können beispielsweise auch allein im Nachlass liegen. Wer zum Beispiel ein geliebtes Haustier hat und sich im Todesfall nicht sicher wäre, dass die Erben mit diesem wie gewünscht umgehen, kann auch im Testament bestimmte Anordnung für dieses Tier treffen. Gerade junge Menschen können zum Beispiel auch ein Interesse daran haben, dass sich jemand nach einem unvorhergesehen Tod um den so genannten digitalen Nachlass vernünftig kümmert. Manch einer möchte diese Aufgabe vielleicht lieber einem guten Freund oder dem Partner überlassen statt den eigentlich erbberechtigten Eltern. Auch dies kann in einem Testament geregelt werden.

Weitere Vorsorgemaßnahmen bedenken – Vorsorgevollmacht

Und wenn man schonmal dabei ist, gute Vorsätze in Form von Vorsorgemaßnahmen umzusetzen, sollten neben einem Testament auch über eine Vorsorgevollmacht nachgedacht werden. Gerade bei unvorhergesehenen Todesfällen ermöglicht eine über den Tod hinausgehende Vollmacht, dass eine ausgewählte Person den Verstorbenen kurzfristig vertreten und wichtige Angelegenheiten regeln kann, bis die Erbfolge geklärt ist und ein Erbschein ausgestellt ist. Diese kann auch dann helfen, wenn man sich aufgrund eines plötzlichen Ereignisses nicht mehr selbst um seine Angelegenheit kümmern kann, ohne dass man verstorben ist.

Unser Tipp fürs neue Jahr ist damit klar: Sorgen Sie vor und informieren sich, welche Maßnahmen Sie konkret ergreifen sollten.