Oh, wie schön ist Panama!

Geschäftsmodell Offshore-Briefkasten

Veröffentlicht am: 05.04.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Offshore – so hieß bisher der Joker im Spiel der Millionäre, Promis, Banken und Kanzleien, bei dem es darum geht, Vermögen außer Sichtweite zu bringen. Unser Kommentar zu den „Panama-Papers“, zeigt, wie es funktioniert und was wir bei ROSE & PARTNER davon haben.  

Im Windschatten von Pablo Escobar

Panama ist schön. Wer schon mal auf der Insel Bastimentos in der Abendsonne am Strand eine Bar angesteuert hat, in der sich gerade eine Calypso-Band warmspielt, weiß das. Paradiesisch waren lange Zeit nicht nur die Karibikküste, sondern auch das Finanzzentrum in Panama-City. Politische Stabilität, ein strenges Bankgeheimnis und überschaubare Gewinnbesteuerung machten Panama zu einer der ersten Steueroasen weltweit.

Die Diskretion wussten nicht nur anspruchsvolle Kunden wie Pablo Escobar und die kolumbianischen Drogenkartelle zu schätzen. Auch mehr oder minder prominente „Investoren“ aus europäischen, arabischen und asiatischen Ländern entdeckten den mittelamerikanischen Staat für sich.  

Gründe für die transatlantischen Aktivitäten gibt es viele. Manche glauben, sie könnten damit Steuern sparen, andere wollen sie hinterziehen. Wieder andere fühlen sich mit Auslandsvermögen besser für einen Haftungsfall oder eine Insolvenz gewappnet. Aber auch Geldwäscher, Terrorismusfinanzierer und andere Kriminelle lieben die Verschwiegenheit und Verschleierung.  

Phänomen Briefkastenfirma – Bär und Tiger lassen grüßen

Ein Eckpfeiler im Geschäft mit der Diskretion ist die Briefkastenfirma. Weil die etwas popelig nach Deutscher Post klingt, redet der Banker lieber von Offshore-Gesellschaften. Die funktionieren so: Kunden mit besonderen Bedürfnissen werden von deutschen Banken bzw. Vermögensverwalter oder Kanzleien an deren Niederlassungen in der Schweiz oder in Luxemburg vermittelt. Diese veranlassen dann den Kauf oder die Gründung einer Offshore-Gesellschaft. Den Papierkram erledigt ein „Registered-Agent“ vor Ort. Da als Akteure nur Strohmänner („Treuhänder“) eingesetzt werden, bleibt der Kunde selbst im Verborgenen. Aufgrund erteilter Vollmachten, behält er aber die alleinige Verfügungsgewalt über die Gesellschaft.  

Einen Geschäftsbetrieb hat eine solche Offshore-Gesellschaft nicht. Man hat also eine Gesellschaft in Panama, macht die Geschäfte aber weiter daheim. Das erinnert an die Kindergeschichte „Oh, wie schön ist Panama“ von Janosch, in dem der Bär und der Tiger sich in Panama wähnten, tatsächlich aber zu Hause waren.  

Wer bei der Gestaltung noch etwas tiefer in die Tasche greift, kann mit einem Geflecht von Stiftungen, Holdings etc. um die Briefkastenfirmen herum für noch mehr Diskretion sorgen – und darauf hoffen, das gut versteckte Geld zumindest selbst einmal wiederzufinden. Derartige Gesellschaften, auch wenn sie mit Strohmännern als Gesellschafter und Geschäftsführer gegründet werden, sind zunächst einmal legal. Aus den von uns betreuten Steuerstrafverfahren wissen wir jedoch, dass die Staatsanwaltschaft hierin klar die Absicht der Verschleierung der Verhältnisse bzw. der wirtschaftlichen Hintermänner sieht, was bereits als Indiz für ein strafbares Verhalten zu werten sei. Besonders die Tatsache, dass Personen bzw. Unternehmen Mühen und Kosten auf sich nehmen, um ihre Identität zu verschleiern, deute auf eine kriminelle Verwendung der an sich legalen Offshore-Gesellschaften hin.

Die Rolle der Banken und Kanzleien im Offshore-Geschäft  

Derartige Schlüsse ziehen die an der Gründung der Gesellschaften beteiligten Banken und Kanzleien nicht. Nach Berichten des NDR tauchen in den Panama-Papers zahlreiche deutsche Großbanken und altehrwürdige Kreditinstitute wie die Berenberg Bank aus Hamburg auf. Im Kampf um lukrative Mandate in der Vermögensverwaltung kann man es sich offenbar nicht erlauben, auf besondere Produkte zu verzichten. Viele Banken unterhalten Geschäftsbeziehungen zur Kanzlei Mossack Fonseca. Diese ist als „Registered Agent“ in Panama für die Gründung in Panama zuständig und beherrscht den dortigen Markt. Das Hacken des Kanzleiservers ebnete den Weg für Panama-Papers.  

Folgt man der Argumentation der deutschen Ermittlungsbehörden, bewegt sich die Kanzlei, die viele Tausend Offshore-Gesellschaften gegründet bzw. verkauft hat, mit ihrem Geschäftsmodell zumindest an der Schwelle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Mossack Fonseca hat auf der eigenen Internetseite bereits klargestellt, dass man selbstverständlich seriös und legal arbeite und dabei internationale Standards beachte. Es klingt ein wenig wie die Rechtfertigung einer Waffenlieferung in den Nahen Osten. Da weiß ja auch niemand, wozu die mal benutzt wird.

Bei ROSE & PARTNER sehen wir uns am Ende der Wertschöpfungskette im Offshore-Geschäft. Problematische Gesellschaftsgründungen wie die oben skizzierten bieten wir bereits deshalb nicht an, weil wir unsere Mandanten langfristig begleiten. Unsere Gestaltungen sind daher so ausgelegt, dass sie dauerhaft funktionieren. Der Bankmanager ist dagegen vermutlich schon weiter zum nächsten Kreditinstitut gezogen, wenn dem Kunden die Briefkastenfirma um die Ohren fliegt. Das ist dann der Zeitpunkt, in dem bei unseren Anwälten für Steuerstrafrecht das Telefon klingelt. Diese übernehmen dann die Schadensbegrenzung durch eine strafbefreiende Selbstanzeige bzw. die strafrechtliche Verteidigung. Strafverfahren im Zusammenhang mit Panama-Gesellschaften gab es auf unseren Schreibtischen übrigens bereits lange vor der Veröffentlichung der Panama-Papers. Diese Mandate sind für uns stets Gelegenheit, dem Mandanten einmal die legalen Möglichkeiten der Steuergestaltung, der Steuersparmodelle und der Asset Protection vorzustellen.