Petry muss Marke löschen

AfD gewinnt im Streit um "Die blaue Partei"

Veröffentlicht am: 21.10.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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AfD gewinnt im Streit um "Die blaue Partei"

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Nach dem Austritt aus der AfD startete Frauke Petry mit ihrer eigenen Partei ihre politische Karriere. „Die blaue Partei“ hatte sich Petry zudem als Marke schützen lassen. Vor dem Oberlandesgericht München muss die Politikerin im Markenrechtsstreit mit ihrer ehemaligen Partei nun allerdings einen herben Niederschlag einstecken.

Erst nach rechts und dann nach draußen

2013 war Frauke Petry noch Gründungsvorsitzende der AfD und wirkte so auch maßgeblich an der Radikalisierung der Partei mit. Doch in der Folge konnte Petry selbst den Rechtsruck ihrer Partei nicht mehr steuern – sämtliche Mäßigungsversuche der Politikerin scheiterten. Die Ex-AfD-Chefin verließ daraufhin nach den Bundestagswahlen 2017die Partei freiwillig. In der Folge gründet sie ihre eigene Partei mit Namen „Die blaue Partei“. „Konservativ. Aber anständig“, dies sollte die Leitlinie ihrer Politik werden.
Den dazugehörigen Schriftzug zu ihrer Partei hatte sich Petry beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke schützen lassen. Die AfD allerdings war mit ihrer eigenen Markeneintragung rund zwei Wochen schneller als Petry. Die AfD hatte sich schon vor Petry „Die Blauen“ markenrechtlich schützen lassen. Seitdem die AfD von Petry die Löschung ihrer Marke verlangt, tobte ein unerbittlicher Markenrechtsstreit.

Richter bestätigen Verwechslungsgefahr

Bereits in der ersten Instanz hatte Frauke Petry den Markenrechtsstreit vor dem Landgericht München mit ihrer früheren Partei verloren. Nun bestätigt das Oberlandesgericht München die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Politikerin zurück. Danach muss Petry ihre angemeldete Marke "Die blaue Partei" löschen.

Der Rechtsanwalt der Politikerin hatte damit argumentiert, dass die AfD selbst an der Marke kein Interesse habe und diese nur benutze, um Petry und ihre neue Partei in ihrer politischen Arbeit zu blockieren. Der Anwalt der AfD wiederum erklärte, die Partei werde seit 2013, insbesondere auch in den Medien, als "Die Blauen" dargestellt. Ein Eigeninteresse an der Markeneintragung bestehe daher. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und bestätigte eine Verwechslungsgefahr beider eingetragener Marken. Petry muss ihre später eingetragene Marke löschen, so das Urteil des Oberlandesgerichtes.

Keine Auswirkungen auf politische Arbeit

Die Niederlage im Markenrechtsstreit wird allerdings auf den Namen der Partei von Petry keine Auswirkungen haben. Grundsätzlich muss eine Partei allein für ihre politischen Aufgaben keine eingetragene Marke sein. Der Schutz als eingetragene Marke wird nur dann relevant, wenn es um ein kommerzielles Interesse geht. Erst wenn eine Partei beispielweise unter der eingetragenen Marke etwas verkaufen oder vermarkten will, entfaltet der Markenrechtsschutz seine Wirkung. Damit spielt die Entscheidung für die politische Arbeit der Partei keine Rolle. Petry muss nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes den Namen ihrer Partei nicht ändern, sondern allein die eingetragene Marke löschen.