Rechtswidrigkeit eines Auskunftsersuchens der Steuerfahndung

Erweckung des Anscheins der Fortführung eines eingestellten Steuerstrafverfahrens ist unzulässig.

Veröffentlicht am: 05.02.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 4. Dezember 2012 entschieden, dass ein Auskunftsersuchen des Finanzamts in einem steuerlichen Ermittlungsverfahren unter dem Briefkopf der Steuerfahndung an einen Dritten, den Eindruck erwecken kann, dass gegen den Betroffenen weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde. Wird durch diese Maßnahme das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet, ist das Auskunftsersuchen rechtswidrig. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass das Finanzamt im Betreff des Schreibens auf ein "steuerliches Ermittlungsverfahren" Bezug genommen hatte, da die doppelfunktionalen Aufgabenbereiche der Steuerfahndung dem Laien nicht geläufig seien.

Hintergrund

Die Erkenntnis, dass Delikte im Steuerstrafrecht keine Kavalierstaten sind, hat sich in den letzten Jahren in den meisten Bevölkerungsgruppen durchgesetzt. Nicht nur deshalb sind Ermittlungen der Steuerbehörden wie z.B. Durchsuchungen, Auskunftsersuche etc. für die Betroffenen belastend. Der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei den Ermittlungsmaßnahmen ist daher besondere Bedeutung beizumessen.