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Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung

Rechte, Pflichten, Strategie, "Erste Hilfe"

Durchsuchungen im Privathaus und/oder Betrieb sowie die Beschlagnahme von Unterlagen und Daten sind schwerwiegende Eingriffe in die Rechte der Betroffenen. Wir schützen Ihre Rechte während und nach Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft und helfen Ihnen bereits präventiv derartige Ermittlungsmaßnahmen zu vermeiden. Im Falle einer Steuerhinterziehung sind wir Ihr kompetenter Berater für eine strafbefreiende Selbstanzeige.

Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Steuerstrafrecht

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Inhalt

Unsere Expertise bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Als Kanzlei für Steuerstrafrecht vertreten und verteidigen wir Sie bundesweit beim Vorwurf der Steuerhinterziehung. Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen durch die Steuerfahndung unterstützen Sie unsere Experten in Hamburg, Berlin, Frankfurt, München und Köln - Fachanwälte für Steuerrecht, Strafverteidiger und Steuerberater.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte per Telefon, Email oder Kontaktformular einen unserer Ansprechpartner. Für direkte Terminbuchungen nutzen Sie bitte unser Buchungstool.

Warum kommt die Steuerfahndung?

Auch steuerehrliche Unternehmer und Privatpersonen können in das Visier der Steuerfahndung geraten. Kontrollmitteilungen, Kontenabfragen, Betriebsprüfungen oder (anonyme) Anzeigen sind regelmäßig die Anlässe von Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen. Grundsätzlich reicht schon ein Anfangsverdacht einer Steuerstraftat aus, um den notwendigen richterlichen oder staatsanwaltlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. 

Was kann/darf/soll und muss ich bei einer Durchsuchung tun?

Die Durchsuchung ist regelmäßig das Erste, was der Betroffene vom eingeleiteten Ermittlungsverfahren erfährt. Sie kommt daher in den allermeisten Fällen unverhofft (idR ab 7:00 Uhr morgens). Es gilt dann einen kühlen Kopf zu behalten, um seine Rechte wahrzunehmen und Schäden zu vermeiden.

  1. Berater für Steuerstrafrecht (Rechtsanwalt/Steuerberater) kontaktieren: Der Berater sollte Erfahrung und gute Kenntnisse im Steuerstrafrecht, insbesondere im Strafprozessrecht und im Steuerrecht haben. Dies können nur wenige Rechtsanwälte oder Steuerberater leisten.
  2. Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und prüfen: Der Beschluss muss u.a. als Rechtsgrundlage § 102 StPO ausdrücklich nennen, den genauen strafrechtlichen Vorwurf enthalten und die aufzufindenden Beweismittel hinreichend genau bezeichnen. Auch darf der Beschluss nicht älter als 6 Monate sein.
  3. Identität des leitenden Beamten feststellen: Lassen Sie sich neben dem Durchsuchungsbeschluss auch den Dienstausweis des leitenden Beamten der Steuerfahndung vorlegen und notieren Sie den Namen.
  4. Nur im Einzelfall mitwirken: Geben Sie Unterlagen, Datenträger etc. grundsätzlich nicht freiwillig heraus. Sie sind nicht verpflichtet, an der Durchsuchung mitzuwirken. Im Einzelfall kann aber die Kooperation sinnvoll sein, um Zufallsfunde oder den Aufbruch verschlossener Behältnisse zu verhindern. Machen Sie auf Fragen der beteiligten Beamten keine Angaben. Geben Sie keine Erklärungen ab. Schweigen ist insoweit wirklich Gold. Erklärungen können zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Insbesondere eine Selbstanzeige hat in diesem Stadium keine strafbefreiende Wirkung mehr. Lassen Sie sich von den Beamten keinesfalls einschüchtern oder vom Gegenteil überzeugen.
  5. Kopien beschlagnahmter Unterlagen anfertigen und ein Beschlagnahmeprotokoll aushändigen lassen: Bedenken Sie, dass Ihnen diese Unterlagen bis auf Weiteres nicht mehr zur Verfügung stehen werden, was nicht nur für das Steuerstrafverfahren nachteilig ist, sondern auch Ihren laufenden Geschäftsbetrieb behindern kann.

Weiterführende Informationen - Beschlagnahme und Steuerfahndung

Alle Details zur Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung, den rechtlichen Grundlagen sowie den Rechten und Pflichten der Betroffenen finden Sie in einem Aufsatz, der hier als PDF abrufbar ist:

Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung, Christoph Bräunig, ROSE & PARTNER

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