Reform des Abstammungsrechts in Sicht?

Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlung soll erweitert werden

Veröffentlicht am: 03.01.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlung soll erweitert werden

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Für Paare mit unerfülltem KInderwunsch sind medizinische Behandlungen oft die letzte Chance auf ein Kind. Medizinisch ist mittlerweile vieles möglich, doch rechtlich sind Paaren in Deutschland häufig Grenzen gesetzt. Grüne und Linke im Bundestag haben nun die Debatte um einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen neu ins Rollen gebracht.

Experten sprechen sich für Änderungen im Familienrecht aus

Im Rahmen eines Gesetzesentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie einem Antrag der Fraktion Die Linke, wird nun das Abstammungsrecht erneut ins Blickfeld der Politik gerückt. Ziel der Vorschläge ist es, einen erweiterten Anspruch auf Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen herbeizuführen - und das für mehr Paarkonstellationen als bisher. So soll eine Kostenübernahme in Zukunft auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften möglich sein.

Gesundheits- und Rechtsexperten hatten im Rahmen einer Anhörung am 28.11.2018 vor dem Bundestag Gelegenheit, sich zu den Zielvorstellungen zu äußern. Auch sie fordern eine Reform des Familienrechts, gerade auch im Bereich der Reproduktionsmedizin.

Rechtslage bislang lückenhaft  

Bisher erstatten die gesetzlichen Krankenkassen 50% der Kosten einer Kinderwunschbehandlung. Diese Kostenerstattung gilt aber ausschließlich für heterosexuelle Ehepaare und ist auf bestimmte Behandlungsformen begrenzt. Nach einer Änderung der Richtlinie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2016 ist die Förderung auf unverheiratete Paare ausgedehnt worden.
Dennoch ist das Ziel des Gesetzesentwurfes jetzt, allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit einen Erstattungsanspruch für Kinderwunschbehandlungen zu ermöglichen.

Unklares Abstammungsrecht führt zur Rechtsunsicherheit

Ein Problem ist allerdings, dass vielfach schon die bestehenden Regelungen lückenhaft sind. Daher wird von vielen Seiten gefordert, dass zunächst die bestehenden rechtlichen Fragen geklärt werden sollten, bevor an eine Leistungsausweitung gedacht werde. Gerade hinsichtlich gleichgeschlechtlicher Paare bestehe noch viel Rechtsunsicherheit. Mittlerweile sei ein „schwer überschaubares Normengeflecht“ entstanden, so die Bundesärztekammer.
Aber auch bei heterosexuellen Paaren gebe es noch lückenhafte Regelungen bei Fragen der Eltern-Kind-Zuordnung. So wird beispielsweise der mit der Mutter nicht verheiratete Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater des Kindes, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, auch dann wenn tatsächlich eine genetische Verbindung besteht. Diese und andere Beispiele zeigen, dass bereits bei der derzeitigen rechtlichen Situation noch Nachholbedarf besteht.

Fehlende Erstattung bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Die alten Fragen sind noch nicht einmal geklärt, da tauschen schon neuen Probleme auf. Kritiker sehen in den bisherigen Regelungen des Familienrechts eine Diskriminierung bestimmter Paarkonstellationen. Insbesondere Schwulen- und Lesbenverbände halten die derzeitigen Regelungen für ungerecht. Aber auch alleinstehende Frauen haben derzeit wenige Chancen auf eine Kinderwunschbehandlung in Deutschland.

Nach Aussage des Fachverbandes pro familia würden daher viele Frauen oder Paare Behandlungen im Ausland vornehmen lassen. Viele sprechen sich daher für eine vollständige Neuregelung der Reproduktionsmedizin in einem eigenständigen Gesetz aus. Die bisherige Diskriminierung soll beseitigt werden, so die Vorstellung der Befürworter eines neuen Abstammungsrechts.

Bestehender Handlungsbedarf

Viele Fragen des Umgangs mit den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin sind derzeit noch ungeklärt. Auch die nun entfachte Debatte in der Politik zeigt die lückenhaften bisherigen Regelungen. Dabei geht es eben nicht nur um eine generelle Frage der Kostenerstattung, sondern mit ihr gehen viele Einzelfragen des Abstammungsrechts bzw. Kinderwunsch-Rechts einher. Als Folge sehen wir bislang bestehende rechtliche Grauzonen.
Insofern ist bereits eine Entwicklung in den geregelten Rechtsbereichen erforderlich, bevor weitere Fragen zur Reproduktionsmedizin in den Fokus gefasst werden können. In jedem Fall sind Neuregelungen zeitnah zu fordern, um unsinnige Reglementierung und Rechtsunsicherheit der Bevölkerung im Bezug auf Behandlungswünsche zu beseitigen.