Abstammungsrecht & Statusrecht

Rechtsberatung rund um Vaterschaft, Kinderwunsch, Name etc.

Das Recht der Abstammung ist nicht nur komplex, sondern steht auch unter dem Druck gesellschaftlicher Veränderungen. Schließlich sind die familiären Konstellationen heute so vielfältig wie nie zu vor. Ledige Eltern, gleichgeschlechtliche Paare, Transmenschen und der medizinische Fortschritt zur Erfüllung des Kinderwunschs sind nur einige Beispiele für die rechtlichen Herausforderungen im Abstammungsrecht. Die wirtschaftliche Reichweite ist eine weitere Dimension, geht es doch um grundsätzliche Fragen des Unterhalts, Erbrecht, Steuerfreibeträge etc. Der beratende Fachanwalt für Familienrecht ist im Abstammungsrecht somit auf verschiedenen Ebenen gefordert.

Anwaltliche Leistungen rund um die Abstammung

Zu den Beratungsleistungen unserer Rechtsanwälte und Fachanwälte gehören im Abstammungsrecht und Namensrecht unter anderem folgende Bereiche:

  • Vertretung von Eltern bzw. Kindern bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung von Abstammungsfragen
  • Beratung und Vertretung in allen Fragen der Vaterschaft, (z.B. Anerkennung bzw. Anfechtung der Vaterschaft)
  • Rechtliche Begleitung von Leihmutterschaften im Ausland - von der Anbahnung über die vertragliche Gestaltung bis zur Sicherung der Elternschaft in Deutschland
  • Beratung bei der Adoption von Minderjährigen sowie Erwachsenen
  • Beratung in allen sonstigen rechtlichen Fragen zum Kinderwunsch, z.B. zur Samenspende oder Eizellenspende
  • Beratung im Namensrecht, z.B. bei Namensänderungen (derzeit können wir leider keine neuen Mandate im Bereich Namensrecht/Namensänderung annehmen)

Für alle steuerlichen Fragen haben wir außer unserer Familienrechtsexpertise auch beratende Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht, die unser Angebot perfektionieren.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Aktueller Hinweis Derzeit können wir wegen fehlender personeller Kapazitäten leider keine Mandate im Namensrecht übernehmen.

Vaterschaft & Mutterschaft

Fragen rund umdie Vaterschaftgehören zu den klassischen Beratungsfeldern im Abstammungsrecht. So geht es bei der Anerkennung der Vaterschaft bzw. Anfechtung der Vaterschaft sowohl um den Bereich Sorgerecht und Umgangsrecht als auch um wirtschaftliche Aspekte wie dem Erbrecht und Unterhaltsrecht. Neben klassischen Themenbereichen wie dem unehelichen Kind, gibt es bei der Vaterschaft auch neue Herausforderungen, etwa aufgrund er Möglichkeit der Samenspende.

Die Mutterschaft warf im Familienrecht lange keine vergleichbaren Fragen auf. Mutter ist nach deutschem Recht  (§ 1591 BGB) schließlich die "Frau, die das Kind geboren hat". Doch auch hier gibt es inzwischen rechtliche Fragestellungen, etwa bei der Mutterschaft von Transpersonen oder im Rahmen der Leihmutterschaft.

Leihmutterschaft - rechtliche Rundum-Betreuung für Wunschfamilien

Immer mehr kinderlose Paare versuchen ihren Kinderwunsch durch eine Leihmutterschaft zu erfüllen. Da die Dienste einer Leihmutter aufgrund des Verbots in Deutschland aber nach wie vor nur im Ausland in Anspruch genommen werden können, sind Leihmutterschaften nicht nur organisatorisch und finanziell aufwändig, sondern auch rechtlich komplex und mit Risiken verbunden.

Themenseite Leihmutterschaft Alle Informationen zur Leihmutterschaft und unsere Beratungspakete für die rechtliche Begleitung durch einen erfahrenen Spezialisten

Adoption Minderjähriger und Erwachsener

Es gibt eine Reihe von Gründen, den Kinderwunsch durch eine Adoption zu erfüllen. Entsprechend vielfältig sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. So unterscheidet sich beispielsweise die Adoption eines minderjährigen Kindes aus dem Ausland, von der eine Stiefkindes in einer Patchwork-Familie oder einer Erwachsenenadoption zur Vermeidung von Erbschaftsteuer.

Unser Experten beraten Sie hinsichtlich der Voraussetzungen und Folgen aller Adoptionsformen und begleiten Sie im Adoptionsverfahren.

Beratung im Abstammungsrecht durch den Fachanwalt für Familienrecht

Das Abstammungsrecht ist Teil des Familienrechts und wird daher überwiegend von spezialisierten Fachanwälten für Familienrecht bearbeitet. Das Rechtsgebiet rund um Themen wie Vaterschaft und Adoption steht weniger im Fokus als die Scheidung oder der Ehevertrag. Wer sich als Rechtsanwalt mit Vaterschaftsklagen, der Annahme minderjähriger Kinder oder auch Anfragen zur Leihmutterschaft befasst, benötigt Kompetenz auch in diesen abgelegeneren Gebieten des Familienrechts. Interessant - und gleichzeitig rechtlich komplex - sind derartige Mandate für den Anwalt, weil sie oft besonders emotional (z.B. Kinderwunsch) und auch wirtschaftlich bedeutend (Unterhaltspflicht bei Vaterschaft, Erbrecht bei Adoption etc.) sind.

Eine besondere Herausforderung für den Rechtsanwalt für Abstammungsrecht ist die Tatsache, dass die Rechtslage im Bereich Abstammung und Adoption einem stetigen Wandel in der Rechtsprechung und auch der Gesetzgebung unterliegt. Dies hängt nicht zuletzt mit gesellschaftlichen Entwicklungen und dem allgemeinen Interesse an diesen Fragen zusammen. Getragen werden viele Entwicklungen auch von den wachsenden medizinischen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Kinderwunsch. Gerade wenn diese im Ausland bereits ausgenutzt werden, werden auch hierzulande juristische Fragen gestellt, mit denen sich der Gesetzgeber, Familienrichter und natürlich die Rechtsanwälte auseinandersetzen müssen.

FAQ Abstammungsrecht

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Was regelt das Abstammungsrecht?

Das Abstammungsrecht ist Teil des Familienrechts und ist im BGB in den §§ 1591 ff. geregelt. Es befasst sich der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung, also der Vaterschaft und Mutterschaft.

Wer gilt rechtlich als Mutter eines Kindes?

Als Mutter eines Kindes gilt die Frau, die es geboren hat. So steht es in § 1591 BGB.

Wer gilt rechtlich als Vater eines Kindes?

Gemäß § 1592 BGB ist Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Haben adoptierte Kinder die gleichen Rechte wie leibliche Kinder?

Die Rechtsstellung minderjähriger adoptierter Kinder entspricht heute denen von leiblichen Kindern - insbesondere auch beim Erbrecht.

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