Kinderwunsch-Kanzlei

Künstliche Befruchtung, Samenspende, Adoption, Leihmutterschaft etc.

Sowohl die Medizin als auch das Recht bieten Paaren mit Kinderwunsch heute eine Vielzahl von Möglichkeiten, Eltern zu werden. Welche Rechte haben Betroffene in Deutschland, welche Beschränkungen gibt es und welche Optionen bietet das Ausland?

Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten bundesweit und international in allen Rechtsfragen vom Abstammungsrecht bis zum Embryonenschutzgesetz. Paare mit Kinderwunsch begleiten wir von der Planung bis zur Realisierung und Sicherung der Familie. Bei Konflikten vertreten wir Sie gegenüber Behörden, Kliniken und Agenturen – auch gerichtlich.

Die wichtigsten Rechtsfragen beim Kinderwunsch

  1. Welche medizinischen und rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
  2. Welche Grenzen setzen das Familienrecht und Strafrecht?
  3. Wer gilt in der jeweiligen Konstellation rechtlich als Vater bzw. Mutter?
  4. Welche Konsequenzen ergeben sich für Unterhaltsverpflichtungen und Erbrechte?

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten der Medizin, wie sie genutzt werden können und welche rechtlichen Grenzen und Folgen zu beachten sind. Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Unterseiten zu den einzelnen Themen.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Künstliche Befruchtung

Ist eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht möglich oder problematisch, ist für viele Paare mit Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung die erste Option. Während bei der homologen Befruchtung die eigenen Keimzellen der Ehegatten bzw. Lebensgefährten verwendet werden, kommt bei der heterologen Befruchtung der Samen eines anderen Mannes zum Einsatz. Geschieht die Befruchtung im Mutterleib, spricht man von Insemination, erfolgt sie außerhalb, von In-vitro-Fertilisation.

Rechtliche Fragen können sich bei der künstlichen Befruchtung hinsichtlich der Vaterschaft und der Unterhaltsansprüche ergeben.

Gesondere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung entstehen bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID).

Ausführliche Infos finden Sie hier: KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG

Samenspende

Eine Samenspende (Insemination) kommt vor allem in Betracht, wenn beim Mann Zeugungsunfähigkeit oder eine Erbkrankheit vorliegt. Verstärkt nutzen auch lesbische Paare Spendersamen um einen Kinderwunsch zu realisieren.

Bei der Samenspende stellen sich zahlreiche Rechtsfragen hinsichtlich der Vaterschaft und etwaiger Unterhaltsverpflichtungen. Außerdem stellt sich die Frage, ob und wann die Identität des Spenders preisgegeben werden muss.

Ausführliche Infos finden Sie hier: SAMENSPENDE

Eispende bzw. Eizellenspende

Bei der Eispende (auch Eizellenspende genannt) wird einer Frau mit Kinderwunsch die Eizelle einer anderen Frau eingepflanzt. Diese wurde entweder zuvor oder danach mit dem Samen ihres Partners (oder eines anderen Mannes) befruchtet. Medizinisch möglich ist auch die sogenannte Embryonenspende. Dabei wird einer Frau ein Embryo aus Eizelle und Samen (anderer Personen?) eingepflanzt.

Ausführliche Infos finden Sie hier: EIZELLENSPENDE

Leihmutterschaft

Bei der Leihmutterschaft wird eine sogenannte Leihmutter in der Regel mit Eizelle und Samen der Kinderwunsch-Eltern künstliche befruchtet und trägt das Kind aus. Für Ärzte und Agenturen ist die Mitwirkung an einer Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Das Familienrecht kennt nur die Leihmutter als Mutter an. Ist diese verheiratet, gilt ihr Ehemann als Vater. Wollen die genetische Wunscheltern auch rechtlich Eltern werden, bleibt nur der Weg über die Adoption.

Häufig nutzen Paare mit Kinderwunsch daher die Möglichkeiten der Leihmutterschaft im Ausland. Doch auch bei diesem Vorgehen sind die Hürden des deutschen Rechts zu nehmen, wenn die Familie als solche in Deutschland leben will.

Ausführliche Infos finden Sie hier: LEIHMUTTERSCHAFT

Adoption

Die Adoption bietet Paaren eine Realisierung des Kinderwunsches allein auf rechtlicher Ebene – ohne die Nutzung medizinischer Möglichkeiten. Bei der Annahme von Kindern entscheidet das Adoptionsrecht einerseits danach, ob das Kind minderjährig oder volljährig ist und andererseits danach, ob ein deutsches oder ausländisches Kind adoptiert wird.

Die Voraussetzungen und Folgen einer Adoption sind ebenso komplex wie das Adoptionsverfahren selbst. Ausführliche Infos finden sie hier: ADOPTION

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