Regulierung von Kryptowerten durch MiCAR

Jetzt geh'ts los

Ab dem 30.06.2024 startet MiCAR für ARTs und EMTs und ab Dezember 2024 startet die EU-Verordnung für Utility Token und Co.

Veröffentlicht am: 21.06.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt in Hamburg und Frankfurt
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MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) bringt umfangreiche Neuerungen für den Umgang mit Krypto-Assets in der EU. Diese Regulierung zielt darauf ab, einen harmonisierten Regulierungsrahmen für Krypto-Assets zu schaffen, um den Markt transparenter und sicherer zu gestalten und sowohl Verbraucher als auch Investoren zu schützen. Wichtig zu beachten ist, dass die Regelungen zu vermögenswertereferenzierten Token (ART) und E-Geld-Token (EMT) ab dem 30. Juni 2024 und die Regelungen zur Zulassung und laufenden Aufsicht über Crypto-Asset-Service-Provider (CASP) ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Damit ist eine rasche Anpassung und Umsetzung durch die Marktteilnehmer erforderlich. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die neuen Anforderungen, ihre Auswirkungen auf die Praxis und die Zeitpläne für die Umsetzung.

Die neuen Bestimmungen im Detail

1. Andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token

Diese Kategorie umfasst digitale Vermögenswerte wie Bitcoin und Ethereum, die nicht durch andere Vermögenswerte gedeckt sind.

Anforderungen:

  • Whitepaper: Emittenten müssen ein Whitepaper erstellen und veröffentlichen, das detaillierte Informationen über das Projekt, die Technologie und die Risiken enthält.
  • Erlaubnis: Eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde ist erforderlich, wenn Dienstleistungen angeboten werden.
  • Transparenz und Offenlegung: Verpflichtung zur Offenlegung relevanter Informationen und Risiken.
  • Marktmissbrauch: Vorschriften zur Verhinderung von Marktmissbrauch und Manipulation.

2. Vermögenswertereferenzierte Token

Diese Token sind durch einen Korb von Vermögenswerten gedeckt und zielen darauf ab, einen stabilen Wert zu gewährleisten.

Anforderungen:

  • Erlaubnis: Emittenten benötigen eine spezifische Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
  • Reserven: Ausreichende Reserven zur Deckung der Token müssen gehalten werden.
  • Whitepaper: Ein detailliertes Whitepaper ist erforderlich, das Informationen über die Deckungsstruktur und Risikofaktoren enthält.
  • Überwachung und Berichterstattung: Strenge Anforderungen an die Überwachung der Reserven und regelmäßige Berichterstattung.
  • Governance: Solide Governance-Strukturen müssen vorhanden sein.

3. E-Geld-Token

E-Geld-Token sind digitale Darstellungen von Fiat-Währungen, die darauf abzielen, traditionelle Zahlungsmittel nachzuahmen.

Anforderungen:

  • Erlaubnis als E-Geld-Emittent: Emittenten müssen eine Lizenz als E-Geld-Emittent gemäß der E-Geld-Richtlinie (E-Money Directive) erhalten.
  • Deckung: Token müssen vollständig durch Fiat-Währungen gedeckt sein.
  • Whitepaper: Ein Whitepaper mit Informationen über Ausgabe, Deckung und Einlösung ist erforderlich.
  • Einlösungspflicht: Emittenten müssen sicherstellen, dass die Token jederzeit gegen Fiat-Währung eingelöst werden können.
  • Kundenschutz: Trennung von Kundengeldern und Einhaltung strenger Sicherheitsstandards.

Zeitplan für die Umsetzung der MiCAR

Die verschiedenen Regelungen der MiCAR treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft:

  • Ab 30. Juni 2024: Die Regelungen zu vermögenswertereferenzierten Token (ART) und E-Geld-Token (EMT) gemäß Titel III und Titel IV.
  • Ab 30. Dezember 2024: Die Regelungen zur Zulassung und laufenden Aufsicht über Crypto-Asset-Service-Provider (CASP) in Titel V sowie alle weiteren Vorschriften von MiCAR, die nicht direkt nach Artikel 149 Absatz 4 MiCAR anwendbar sind.
  • Seit 29. Juni 2023: Einige einzelne Artikel der MiCAR sind bereits in Kraft getreten​

Aktueller Stand des KMAG in Deutschland

MiCAR erlaubt den Mitgliedstaaten, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für bereits nach nationalem Recht regulierte Institute zu schaffen. Deutschland plant, diese Möglichkeit durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) im Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) zu nutzen. Mit der „MiCAR-TransitV“ soll dieses vereinfachte Verfahren ausgestaltet werden. Zudem ermöglicht die „MiCAR-AntragsV“ die Stellung von Anträgen vor dem 30. Dezember 2024, um Unternehmen die rechtzeitige Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen unter dem neuen Rechtsrahmen zu erlauben. Aktuell befindet sich das KMAG jedoch noch im Anpassungsprozess und ist noch nicht vollständig umgesetzt worden.

Auswirkungen auf die Praxis für Marktteilnehmer

Bestehende Marktteilnehmer mit Erlaubnis

Für Marktteilnehmer, die bereits eine Erlaubnis nach bestehendem Recht (z. B. KWG, ZAG, WpIG, KAGB) haben, wird es eine Übergangsphase geben. Diese Unternehmen müssen ihre internen Prozesse und Systeme überprüfen und an die neuen Anforderungen von MiCAR anpassen. Dazu gehört die Überarbeitung von Whitepapers, die Sicherstellung der notwendigen Deckungsreserven und die Implementierung neuer Berichts- und Governance-Strukturen. Der Übergang zu den neuen Regelungen kann eine erhebliche Investition in Schulungen und IT-Infrastrukturen erfordern, um die Compliance sicherzustellen.

Neue Marktteilnehmer

Unternehmen, die durch MiCAR erstmals einer Regulierung unterliegen, müssen den vollständigen Erlaubnisprozess durchlaufen. Dies beinhaltet den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und die Implementierung strenger Governance- und Berichtssysteme. Für diese Unternehmen kann der Eintritt in den regulierten Markt bedeutende Ressourcen und Zeit in Anspruch nehmen, um die Anforderungen zu erfüllen und eine BaFin-Erlaubnis zu erhalten.

Fazit

Die neuen MiCAR-Regelungen schaffen einen wichtigen harmonisierten Rahmen für Krypto-Assets in der EU, der die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Vergleich stärkt und gleichzeitig Anleger schützt. Der Zeitdruck ist hoch: Die Regelungen für vermögenswertereferenzierte Token und E-Geld-Token gelten ab dem 30. Juni 2024, und für Krypto-Dienstleister ab dem 30. Dezember 2024.

In Deutschland ist der gesetzliche Rahmen durch das KMAG noch in der Anpassungsphase. Dies bedeutet zusätzliche Herausforderungen für Marktteilnehmer, die bereits jetzt die neuen Anforderungen umsetzen müssen. Mit der Einführung des White Papers in MiCAR wird zudem eine neue Prospektkategorie mit spezifischen Anforderungen geschaffen.

MiCAR ist wichtig für den europäischen Kryptomarkt, aber es bleibt noch viel Arbeit auf Seiten des Regulierers und der Marktteilnehmer.

Bleiben Sie informiert und beachten Sie die weitere Entwicklung der Gesetzgebung, um rechtskonform zu handeln und Risiken zu minimieren.